Mit Hilfe der Rücklagearten können Sie in die Rücklagen (siehe Stammdaten > WEG-Rücklage) klassifizieren. Die seit dem WEModG definierte Erhaltungsrücklage gemäß §19 Abs. 4 WEG kann damit ebenso wie andere Rücklagearten definiert werden.

Lesen Sie auch die Bedienungshinweise für die Grunddaten.