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Überwachen der Freistellungsbescheinigung (§48b EStG)

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Sie können auch solche Lieferanten farblich hervorheben, deren Freistellungsbescheinigung ungültig bzw. nicht vorhanden ist. Die zur Überprüfung notwendigen Informationen werden im Lieferanten hinterlegt.

Voraussetzung 1

Nur Lieferanten, die am Zahlungsverkehr teilnehmen, werden auf eine bestehende Freistellung geprüft. Diese Funktion ist im Lieferant > Reg. Buchhaltung hinterlegt.

 

Voraussetzung 2

Im Lieferant > Reg. Ämter muss die Funktion zur Überwachung aktiviert sein.

 

Voraussetzung 3

Als Grundlage werden die im Lieferant > Reg. Ämter hinterlegten Daten der Freistellungsbescheinigung verwendet.

 

Statusleiste

In der Statusleiste wird eine Übersicht über alle Lieferanten mit einer Freistellungsbescheinigung angezeigt. Es wird zwischen einer gültigen und einer ungültigen Freistellung unterschieden. Zusätzlich wird eine fehlende Überwachung in der Info-Spalte farblich markiert.

 

 

Ob ein Lieferant überhaupt am Zahlungsverkehr teilnimmt, können Sie ebenfalls der Info-Spalte entnehmen.

 

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