JavaScript bitte einschalten für diese Dokumentation

Hierzu müssen Sie lediglich die Buchung einmalig mit allen Konten und Beträgen eingeben und bevor Sie diese Buchung dann tatsächlich buchen lassen, vorher als Buchungsvorfall abspeichern (siehe Buchungsvorfall > speichern bzw. Buchungsvorfall > aufzeichnen). Achten Sie darauf, dass im Buchungstext des Buchungsvorfalls ggf. Variablen (bspw.: Abschlag MM.JJJJ) eingetragen werden. Eine Übersicht über die möglichen Variable erhalten Sie bei der Erläuterung der Buchungstexte (siehe Grunddaten > Buchhaltung > Buchungstext).

 

Nachdem Sie die Funktion Buchungsvorfall speichern aufgerufen haben, wird folgende Eingabemaske erscheinen. Hierbei werden Sie aufgefordert, eine sinnvolle Bezeichnung für den zu speichernden Buchungsvorfall einzugeben. Unter dieser Bezeichnung können Sie den Buchungsvorfall wieder finden und erneut ausführen lassen. Über die Schaltfläche Änderung können Sie sich die Kontierung aufrufen und bearbeiten.

 

 

Auf diesem Formular können Sie die Kontierung, die Beträge, der Buchungstext und die Zuordnung zum Wirtschaftsjahr ändern. Über die Platzhalter VM (WJ des vorherigen Buchungsmonats analog des Belegdatums), AM (WJ des aktuellen Monats) und NM (WJ des nächsten Monats) steuern Sie die automatische Zuordnung zu dem Wirtschaftsjahr.

 

Beachten Sie, dass die Kontierung nur jeweils für ein Objekt bzw. ein Nutzer eintragbar ist. Mehrere Objekte bzw. mehrere Nutzer können in einem Buchungsvorfall nicht angesprochen werden. Die Kontierung ist auf maximal 9 Buchungszeilen beschränkt.

 

Klicken, um die Abbildung zu vergrößern.

 

Aufteilung/Kontierung (gemäß §35a EStG)

Rechnungen von Handwerkern und Dienstleistern können sowohl Materialkosten als auch Lohn-, Fahrt- oder Maschinenkosten enthalten. Nachdem Sie im Kontenplan die Einstellungen für den ESt.‑Abzug vorgenommen haben, können Sie in den Buchungen die steuerlich abzugsfähigen Kosten nach §35a EStG getrennt von den nicht abzugsfähigen Kosten erfassen. Dadurch können im ESt.-Ausweis die steuerlich absetzbaren Kosten den einzelnen Mietern und Wohnungseigentümern genau zugeordnet werden.

 

Im Buchungsformular werden automatisch zwei Buchungszeilen für ein vordefiniertes Sachkonto bereitgestellt. Der abzugsfähige Kostenanteil wird grundsätzlich in der zweiten Buchungszeile erfasst, die in der letzten Spalte ESt.‑Abzug mit einem "X" gekennzeichnet ist. Enthält eine Rechnung nur abzugsfähige oder nur nicht abzugsfähige Aufwendungen, bleibt die andere Buchungszeile einfach leer. Dies muss durch eine Sicherheitsabfrage bestätigt werden.

 

Beispiel:

Im Konto 6100 - Gartenpflege wurden die ESt.-Einstellungen vorgenommen und dementsprechend im Buchungsformular zwei Buchungszeilen bereitgestellt. Für den Monat September 2025 ist eine Rechnung über 197,80 € eingegangen. Davon entfallen 176,00 € auf die Lohn- und Anfahrtskosten und 21,80 € entfallen auf die Materialkosten (Düngemittel). In der ersten Buchungszeile werden die Materialkosten in Höhe von 21,80 € und in der zweiten Buchungszeile der abzugsfähige Kostenanteil in Höhe von 176,00 € erfasst. Dies ermöglicht dem Programm, die Aufteilung der Kosten im ESt.-Ausweis darzustellen.

 

Klicken, um die Abbildung zu vergrößern.

© 1984-2025 Deflize und Partner GmbH, Ludwigshafen am Rhein