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Informationen zur E‑Rechnung

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Nachfolgend sind einige wichtige Informationen zur E‑Rechnung zusammengefasst. Weitere Details zur E‑Rechnung finden Sie in auch in unserer Quelle www.E‑Rechnung-bund.de/E‑Rechnung.

Was ist eine E‑Rechnung?

Eine E‑Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,

elektronisch übermittelt,

elektronisch empfangen

sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Vorteile für Rechnungssteller

Vereinfachte Rechnungsstellung

Verkürzte Durchlaufzeiten

Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung

Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Einsparen von Papier und Porto

Steigerung der Prozessqualität durch automatische Erstellung und Validierung von Rechnungen

Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung

Vorteile für Rechnungsempfänger

Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten

Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit

Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung

Ermöglichen einer dezentralen Rechnungsbearbeitung

Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung

E‑Rechnung zwischen Unternehmen (B2B)

Ab dem 1. Januar 2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – auch bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden sein. Eine E‑Rechnung liegt zukünftig nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss entweder der Norm EN 16931 entsprechen oder kann unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Beteiligten vereinbart werden.

Weitere Informationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01. Januar 2025 können dem BMF-Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG entnommen werden.

Für die Rechnungsstellung im B2B-Bereich (Business-to-Business) ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig, das Fragen und Antworten zur Einführung der E‑Rechnung hier veröffentlicht hat: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/E‑Rechnung.htm.

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