Nachfolgend sind einige wichtige Informationen zur E‑Rechnung zusammengefasst. Weitere Details zur E‑Rechnung finden Sie in auch in unserer Quelle www.E‑Rechnung-bund.de/E‑Rechnung.
Was ist eine E‑Rechnung?
Eine E‑Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,
•elektronisch übermittelt,
•elektronisch empfangen
•sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.
Vorteile für Rechnungssteller
•Vereinfachte Rechnungsstellung
•Verkürzte Durchlaufzeiten
•Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung
•Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Einsparen von Papier und Porto
•Steigerung der Prozessqualität durch automatische Erstellung und Validierung von Rechnungen
•Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung
Vorteile für Rechnungsempfänger
•Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten
•Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit
•Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung
•Ermöglichen einer dezentralen Rechnungsbearbeitung
•Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung
E‑Rechnung zwischen Unternehmen (B2B)
Ab dem 1. Januar 2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – auch bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden sein. Eine E‑Rechnung liegt zukünftig nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss entweder der Norm EN 16931 entsprechen oder kann unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Beteiligten vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01. Januar 2025 können dem BMF-Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG entnommen werden.
Für die Rechnungsstellung im B2B-Bereich (Business-to-Business) ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig, das Fragen und Antworten zur Einführung der E‑Rechnung hier veröffentlicht hat: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/E‑Rechnung.htm.