Vorsteuerabzug - Wechselwirkung der Objekteinstellung i.V.m. den Kontoeinstellungen
Im Objektstamm wird der Anteil der abziehbaren Vorsteuer von der gesamten Vorsteuer festgelegt. Dieser kann bspw. auf einem definierten Prozentsatz oder einem variabler Flächenanteil (Flächenschlüssel anhand der tatsächlichen Nutzung) basieren. Ein umsatzbezogenes Verhältnis kann jedoch nur für interne Umsatz- und Steuerlisten, jedoch nicht für die Schnittstelle in die FiBu verwendet werden.
Dieser Anteil wird bei den Objekt-Sachkonten mit dem Merkmal teilweise abzugsfähige Vorsteuer verwendet. Aufwendungen mit direkter Zuordnung als nicht abzugsfähige Vorsteuer oder vollständig abziehbare Vorsteuer bleiben von der Anteilsberechnung ausgeschlossen.
Programmteile mit Berücksichtigung der abziehbaren Vorsteuer
Die Berechnung der abziehbaren Vorsteuer wird ausschließlich in folgenden Programmsegmenten vorgenommen:
Alle übrigen Auswertungen berücksichtigen die in den Buchungen erfasste Vorsteuer, unabhängig ob diese in der UStVA und UStE als abziehbare Vorsteuer berücksichtigt werden kann.
Erforderliche Definition des Kontenplans
Damit in gemischt genutzten Objekten (Objekte mit Wohn- und Gewerbeflächen) die abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer korrekt ermittelt werden kann, müssen relevante Kostenpositionen in jeweils 3 SIDOMO‑Konten gegliedert werden.
Beispiel: |
Beispiel für eine 3-fach-Gliederung im Kontenplan: •Instandhaltung Gewerbe = vollständig als abziehbare Vorsteuer anrechenbar •Instandhaltung Gesamt = teilweise im Verhältnis als abziehbare Vorsteuer anrechenbar •Instandhaltung Wohnungen = nicht als abziehbare Vorsteuer anrechenbar |
Hinweis: |
Diese Struktur ist demnach für sämtliche Kostenpositionen erforderlich, die umsatzsteuerlich relevant sind sowie wenigstens teilweise einzelnen Einheiten zuordenbar sind. Dies betrifft insbesondere Reparatur- bzw. Sanierungskosten. Kostenpositionen wie Hausreinigung, Fahrstuhlwartung, Gartenpflege – also Kosten die erst in der Nebenkostenabrechnung gemäß einem Umlageschlüssel auf die Nutzer verteilt werden – werden im Regelfall als teilweise abzugsfähig deklariert. Bei diesen Positionen ist die 3-fach-Gliederung nicht erforderlich. |
Interpretation des VSt.-Abzugs gemäß Objektdefinition
Die folgende Übersicht stellt die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer gemäß folgender Einstellungen das
•Objektstamm > Register Ämter > Feld VSt.-Abzug
•Kontenplan > Register Konto > Feld VSt.-Abzug-Typ
Hinweis: |
Beide werden je nach Kombination aus Objekt- und Kontendefinition entsprechend interpretiert. Wird bspw. im Objekt das Merkmal kein VSt.-Abzug hinterlegt, so wird ausnahmslos keine Vorsteuer bzw. nur nicht abziehbare Vorsteuer übergeben, unabhängig von der Definition des Kostenkontos. Im Gegensatz dazu wird bei einem Prozentsatz von 0-100% trotzdem die Merkmale Kontenplan > Register Konto > Feld VSt.-Abzug-Typ berücksichtigt. |
Unter welchen Voraussetzungen werden die o.g. Regeln angewendet?
•Buchung mit Umsatzsteuer
•Buchung auf einem SIDOMO-Kostenkonto
•Einsatz des FiBu-Format DATEV (ASCII-Daten)
•Einsatz der FiBu-Formate Lexware, SIDOMO-Standardschnittstelle oder IBM-FiBu mit der Einstellung VSt.-Abzug je Buchung

Beispiel: Erzeugte Buchungen
Beispielhaft haben wir hier 3 Buchjungen, jeweils eine mit vollständig abziehbarer Vorsteuer, teilweise abziehbarer Vorsteuer und nicht abziehbarer Vorsteuer. Es werden je SIDOMO-Buchung bis zu 3 Schnittstellenbuchungen generiert.
Der Übertrag findet grundsätzlich Brutto inkl. Buchungsschlüssel (BU) statt. Die Aufteilung des Nettoaufwands und des Vorsteueranteils erfolgt erst in der DATEV (also in der Schnittstellendatei noch nicht ersichtlich) gemäß dem Buchungsschlüssel.
Es handelt hier sich um beispielhafte Rechnungseingangsbuchungen. Nicht kreditorische Aufwandsbuchungen (es wird nur die Zahlung des Rechnungsbetrages gebucht, nicht aber die Eingangsrechnung) tritt an Stelle des Kreditors das Bankkonto.
Buchungstyp |
Nr. |
Soll |
Haben |
BU |
||
Betrag |
Konto |
Betrag |
Gegenkonto |
|||
Rechnung über 1190 Euro in Büroeinheit |
1 |
1000,00 |
6451 Reparaturen Gewerbe |
1190,00 |
70000 Kreditor |
9 |
119,00 |
1460 abziehbare Vorsteuer |
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Rechnung über 1190 Euro ohne genaue Zuordnung (40% VSt.-Abzug) |
1 |
1000,00 |
6452 Reparaturen Allgemein |
1190,00 |
70000 Kreditor |
99 |
119,00 |
1416 aufzuteilende VSt. |
|||||
2 |
47,60 |
1460 abziehbare VSt. |
47,60 |
1416 aufzuteilende VSt. |
||
3 |
71,40 |
6871 nicht abziehbare VSt. |
71,40 |
1416 aufzuteilende VSt. |
||
Rechnung über 1190 Euro in Wohnungseinheit |
1 |
1000,00 |
6453 Reparaturen Wohnungen |
1190,00 |
70000 Kreditor |
99 |
119,00 |
1416 aufzuteilende VSt. |
|||||
2 |
119,00 |
6871 nicht-abziehbare VSt. |
119,00 |
1416 aufzuteilende VSt. |
||