JavaScript bitte einschalten für diese Dokumentation

Aufteilung/Kontierung (gemäß §35a EStG)

Rechnungen von Handwerkern und Dienstleistern können sowohl Materialkosten als auch Lohn-, Fahrt- oder Maschinenkosten enthalten. Nachdem Sie im Kontenplan die Einstellungen für den ESt.‑Abzug vorgenommen haben, können Sie in den Buchungen die steuerlich abzugsfähigen Kosten nach §35a EStG getrennt von den nicht abzugsfähigen Kosten erfassen. Dadurch können im ESt.-Ausweis die steuerlich absetzbaren Kosten den einzelnen Mietern und Wohnungseigentümern genau zugeordnet werden.

 

Im Buchungsformular werden automatisch zwei Buchungszeilen für ein vordefiniertes Sachkonto bereitgestellt. Der abzugsfähige Kostenanteil wird grundsätzlich in der zweiten Buchungszeile erfasst, die in der letzten Spalte ESt.‑Abzug mit einem "X" gekennzeichnet ist. Enthält eine Rechnung nur abzugsfähige oder nur nicht abzugsfähige Aufwendungen, bleibt die andere Buchungszeile einfach leer. Dies muss durch eine Sicherheitsabfrage bestätigt werden.

 

Beispiel:

Im Konto 6100 - Gartenpflege wurden die ESt.-Einstellungen vorgenommen und dementsprechend im Buchungsformular zwei Buchungszeilen bereitgestellt. Für den Monat September 2025 ist eine Rechnung über 197,80 € eingegangen. Davon entfallen 176,00 € auf die Lohn- und Anfahrtskosten und 21,80 € entfallen auf die Materialkosten (Düngemittel). In der ersten Buchungszeile werden die Materialkosten in Höhe von 21,80 € und in der zweiten Buchungszeile der abzugsfähige Kostenanteil in Höhe von 176,00 € erfasst. Dies ermöglicht dem Programm, die Aufteilung der Kosten im ESt.-Ausweis darzustellen.

 

Klicken, um die Abbildung zu vergrößern.

© 1984-2025 Deflize und Partner GmbH, Ludwigshafen am Rhein