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Korrekturposten

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In SIDOMO erhalten Sie die Möglichkeit für jeden Nutzer und jeden Abrechnungskreis sog. Korrekturposten zu erfassen. Die Korrekturposten sind dafür gedacht, dem Nutzer bestimmte Kosten (oder auch Erlöse) zuzuordnen, ohne dass diese Beträge über die Buchhaltung referenziert (also gebucht) sind.

 

Beispiel:

Der Eigentümer einer in der Sondereigentumsverwaltung stehenden WEG-Einheit teilt dem Verwalter mit, dass auf die Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter 245,00  € Grundsteuer aufgenommen werden muss. Die Grundsteuer wurde vom Eigentümer über sein privates Girokonto bezahlt und ist somit nicht von der Buchhaltung des Verwalters erfasst worden. Die nicht vom Verwaltungsunternehmen erfassten Buchungen werden als Korrekturposten beim Nutzer mit Bezeichnung, Betrag und WJ erfasst und direkt dem Mieter belastet.

 

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