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In diesem Register werden die wesentlichen Informationen zu einem Bankkonto erfasst.

 

In der Regel werden neue Bankkonten direkt im Objekt angelegt (siehe Register Bankkonten). Andernfalls erfolgt die Zuordnung zum jeweiligen Objekt nach dem Anlegen eines Bankkontos ebenfalls im Objekt.

 

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Informationen zu IBAN, BIC, Mandat-Referenz, Gläubiger-ID usw.

IBAN / BIC

Die 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) und die 8- bzw. 11-stellige BIC (Business Identifier Code) haben in Deutschland die Kontonummer und die Bankleitzahl abgelöst und sind für das SEPA-Verfahren zwingend erforderlich. Für deutsche Bankverbindungen ist nur noch die Angabe der IBAN erforderlich.

Mandat-Referenz / Mandat-Datum

Wenn Sie mit dem Zahlungspflichtigen das Lastschriftverfahren vereinbart haben, müssen Sie für die Erstellung einer SEPA-Basislastschrift oder einer SEPA-Firmenlastschrift eine eindeutige Mandatsreferenz beim Nutzer eintragen. Hierfür wird die eindeutige SIDOMO- Nutzernummer vorgeschlagen. Sie können aber auch eine individuelle Referenz vergeben. Zusätzlich ist zwingend das Datum der Zustimmung des Zahlungspflichtigen (Mandat-Datum) zum Lastschrifteinzug anzugeben.

 

Hinweis:

Üblicherweise müssen Sie die Mandat-Referenz beim Zahlungspflichtigen, d.h. im Nutzer eintragen.

Gläubiger-ID

Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird beim einziehenden Bankkonto, d.h. beim Empfängerbankkonto (i.d.R. im Bankkontostamm) eingetragen.

SEPA-LA (Anzahl SEPA-Lastschriften / Erste Ausführung am)

Im Feld SEPA-LA wird die Anzahl der bisher ausgeführten SEPA-Lastschriften des Zahlungspflichtigen angezeigt. Das rechts daneben stehende Datumsfeld zeigt das Datum der ersten Ausführung an.

 

Hinweis:

Wichtig für den ersten Lastschrifteinzug, da hier verlängerte Einreichungsfristen gelten (in der Regel 5 Bankarbeitstage). Nähere Informationen zu den Fristen erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Aus Sicherheitsgründen wird SIDOMO innerhalb der ersten 10 Tage nach der ersten Lastschrifteinreichung eine zusätzlich erstellte Lastschrift immer als Erstlastschrift kennzeichnen. Erst nach Ablauf der 10-Tages-Frist werden zukünftige Lastschriften als Folgelastschriften gekennzeichnet (Einreichungsfrist i.d.R. 2 Bankarbeitstage)!

1: Bankkonto

Bezeichnung

Im Feld Beschreibung können Sie das Bankkonto näher beschreiben. Bei objektspezifischen Bankkonten können Sie z.B. die Straße des zugeordneten Objekts verwenden.

Typ

Wählen Sie, ob Sie ein Bankkonto, ein Rücklagekonto, ein Kassenkonto (bspw. Hausmeisterkasse) oder ein Verrechnungskonto anlegen wollen. Mit Hilfe dem Register Filter können Sie eine Selektion treffen, die Ihnen jeweils nur einen Typ von Bankkonto auswählt.

 

Tipp:

Verrechnungskonten und Kassenkonten benötigen keine IBAN.

Art

Beschreiben Sie die Art des Bankkontos, wie bspw. Mietkonto, WEG-Konto, usw. (siehe auch Bankkontenart).

Banking

Bankkonten können nun einem Banking-Verfahren mit folgenden Auswahlmöglichkeiten zugeordnet werden:

[leer] undefiniert

kein Banking

HBCI

EBICS

 

Kassen- und Verrechnungskonten erhalten automatisch das Merkmal

 

Hinweis:

Hintergrund der Anpassung ist die getrennte Übermittlung der Zahlungsträger an die jeweils eingesetzte Bankingsoftware. Werden die Merkmale nicht benötigt, so können diese problemlos undefiniert (leer) und damit unberücksichtigt bleiben.

 

Tipp:

Im Programmteil Zahlungsträger/DTA können diese Merkmale eingesehen, gefiltert und überwacht werden. Werden Zahlungsträger mit dem EBICS-Verfahren zusammen mit einem anderen Zahlungsverfahren zur Übergabe an eine SEPA-Schnittstellendatei selektiert, werden dort die entsprechenden Rubriken im Statusbereich rot eingefärbt und die Übergabe blockiert.

2: Bankverbindung

IBAN/BIC/Mandat-Referenz/Mandat-Datum /Gläubiger-ID

Weitere Informationen unter dem gleichnamigem Hauptpunkt auf dieser Seite.

BLZ/Institut

Wählen Sie die entsprechende Institut aus der Auswahlliste aus. Mit Rechtsklick können Sie jederzeit die Institut-Verwaltung aufrufen oder ein neues Institut hinzufügen (siehe auch Grunddaten > Institut).

3: Kontoinhaber

Kontoinhaber

Hier wird der Name des Kontoinhabers eingetragen (max. 27 Stellen). Dieser Name wird in allen Programmbereichen (z.B. Zahlungsverkehr, DTA, etc.) verwendet.

Nutzer

Wird im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung in WEG-Objekten ein Bankkonto verwendet, so wird hier ein Nutzer (Eigentümer) zugeordnet. Damit können u.a. in der Sondereigentumsabrechnung die entsprechenden Kontaktdaten in den Ausdruck und den Word-Export übernommen werden.

 

Hinweis:

Ansonsten wird dieses Feld nicht gefüllt.

3: Verwaltung

Sachbearbeiter

Jedem Bankkonto (analog Kasse, Rücklagenkonto und Verrechnungskonto) kann ein Sachbearbeiter zugeordnet werden. Im Selektionsbereich, z.B. im Programmteil E-Banking - SEPA-Export, können Sie sich die Bankkonten eines Sachbearbeiters anzeigen lassen.

Zeitraum

Wenn Sie einen Zeitraum eingeben, der bereits abgelaufen ist, wird dieses Bankkonto standardmäßig nicht mehr in den Übersichtslisten angezeigt. So haben Sie die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Konten auszublenden.

Buchhaltungssperre

Wählen Sie aus, ob dieses Bankkonto für alle Ebenen zulässig ist oder ob es für eine oder mehrere Ebenen nicht bebucht werden darf. Für eine gesperrte Ebene werden in der Buchungserfassung keine Nutzer angezeigt (siehe auch Buchhaltung > Buchungserfassung > Einnahmen/Ausgaben). Mit der Buchungssperre kann dieses Bankkonto in verschiedenen Auswertungen, z.B. Einnahmen-/ Ausgabenaufstellung, über eine Selektion ausgeschlossen werden.

 

Die Buchungssperre verhindert weitgehend die Erfassung und Bearbeitung von Buchungen. Mit der Buchungssperre werden folgende Funktionen der Bankbuchungen für dieses Bankkonto auf der entsprechenden Ebene deaktiviert:

 

Buchungen bearbeiten

Buchungen ändern

Erlöskonten aufteilen

Erlöskonten zusammenfassen

Sachkonten aufteilen

Sachkonten zusammenfassen

Splitt-Nr. erzeugen

Splitt-Nr. entfernen

Buchung stornieren

Buchung reaktivieren

 

Das Erzeugen neuer OP-Nummern bleibt weiterhin möglich. Ebenfalls können über den Programmteil E-Banking: Umsatz-Import importierte Datensätze zugeordnet, kontiert und gebucht werden.

 

Tipp:

Um zu verhindern, dass Überweisungen oder Lastschriften für dieses Bankkonto erfasst werden, kann ein Verwaltungsende hinterlegt werden. Das Aufheben von Sperren im Bankkonto kann über ein eigenes Benutzerrecht geregelt werden.

Auswertungssperre:

Die Auswertungssperre für Bankkonten ist ein optionales Merkmal, das hauptsächlich in Buchungsauswertungen verwendet wird. Damit ist es wahlweise möglich, Bankkonten mit einer Auswertungssperre herauszufiltern.

 

Darüber hinaus wird die Auswertungssperre im Rahmen der WEG-Jahresabrechnung sowie im Vermögensstatus bzw. Vermögensbericht wirksam. Es werden jedoch nur Bankkonten

herausgefiltert, die keine Buchungen im Zeitraum sowie keinen Buchungssaldo zum Stichtag innerhalb des Objektes auf H-Ebene (WEG-Ebene ohne SEV) aufweisen.

LA-Limit (Lastschrift-Einreicherlimit / Lastschriftobligo)

Das Lastschriftobligo ist ein Einreicherlimit, bis zu dem der Einreicher Lastschriften einreichen kann.

 

Die Höhe des Lastschriftobligos bemisst sich nach der Höhe der möglichen Rücklastschriften, die innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung vom Konto des Einreichers zurückgebucht werden können.

 

Beispiel:

Bei einem monatlichen Einzug fälliger Forderungen werden innerhalb der Sechs-Wochen-Frist zwei Einreichungen vorgenommen. Die Höhe des  Lastschrift-Einreicherlimits entspricht in diesem Fall der Summe der Lastschrift-Gegenwerte von zwei Einreichungsterminen.

 

Hinweis:

Das Lastschrift-Einreicherlimit wird überprüft, wenn im Programmteil E-Banking: SEPA-Export (Zahlungsträger) Lastschriften geprüft (Schaltfläche Prüfung) oder übertragen (Schaltfläche DTA ausführen) werden.

ÜW-Limit

Das ÜW-Limit versteht sich als vereinfachtes Limit, bei dem die Summe sämtlicher Überweisungen eines Bankkontos in einem DTA/SEPA-Lauf überwacht und ggf. im Rahmen der Konsistenzprüfung bzw. DTA/SEPA-Erstellung gemeldet werden kann. Es bildet eine Art Tageslimit ab, soweit nur 1-mal täglich überwiesen wird.

 

Bei mehreren DTA/SEPA-Übertragungen an einem Tag für dasselbe Bankkonto werden die Beträge der DTA/SEPA-Läufe für die Limit-Überprüfung nicht kumuliert geprüft.

 

Tipp:

Unter Objekt > Register Buchhaltung können bspw. im Verwaltervertrag vereinbarte Überweisungslimits hinterlegt werden. Diese greifen auf den Einzelüberweisungsbetrag und greifen schon als Hinweismeldung bei der Erstellung des Zahlungsträgers.

Stand-Limit (ehemals Kreditlinie)

Das Kontostand-Limit ist eine betragsmäßige Grenze, bei deren Unterschreitung eine entsprechende Meldung ausgegeben wird.

 

Kontostand-Limit mit positivem Betrag
In diesem Fall soll auf dem Bankkonto eine bestimmte Liquidität verfügbar bleiben.

Kontostand-Limit mit Nullbetrag
In diesem Fall erfolgt eine Warnung, wenn das Bankkonto überzogen und der Kontostand negativ wird.

Kontostand-Limit mit negativem Betrag
Dieser Fall entspricht einer Kreditlinie, die mit dem Kreditinstitut vereinbart ist und bis zu der ein Überziehungskredit in Anspruch genommen werden darf. In diesem Fall erfolgt eine Warnung erst, wenn der Kontostand die Kreditlinie unterschreitet.

 

Hinweis:

Das Kontostand-Limit wird überprüft, wenn im Programmteil E-Banking: SEPA-Export (Zahlungsträger) Überweisungen geprüft (Schaltfläche Prüfung) oder übertragen (Schaltfläche DTA ausführen) werden.

Kontostand

Zur Ihrer Information wird der Bankkontostand angezeigt. Wollen Sie den Anfangsbestand Ihres Bankkontos einbuchen, so müssen Sie eine Eröffnungsbuchung durchführen (siehe auch Buchhaltung > Tipps und Tricks zur Buchhaltung). Bei Überschreiten des Kontostand-Limits bzw. bei negativem Stand wird dieses Feld gemäß Extras > Optionen > Farben > Stammdaten 2 eingefärbt.

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