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Vertragsnummer Soweit vorhanden, hinterlegen Sie die Nummer des Verwaltervertrages.
Bemerkung Das Bemerkungsfeld dient in erster Linie um direkt ersichtliche Kurzinformationen zur Entgeltvereinbarung festzuhalten. Abrechnungssperre Bei Bedarf können Sie einzelne Verwalterentgelte sperren. Bei gesetzter Sperre werden kein Rechnungseingang, keine Überweisung und keine Rechnung erstellt.
Exportsperre Bei Bedarf können Sie Verwalterentgelte von der Rechnungserstellung (Serienbrief) ausschließen. |
Firma / Objekt Wählen Sie hier das Objekt aus, für welches die Verwaltervergütung erhoben werden soll. Konto Hinterlegen Sie hier das Sachkonto, auf welches die Rechnung gebucht und die Überweisung kontiert werden sollen. Beachten Sie hierzu insbesondere das Beispiel 5.
Zahlungsverkehr Bei Bedarf können Sie Überweisungen und/oder Lastschriften für die einzelnen Verwalterentgelte im Verarbeitungslauf erzeugen lassen. Folgende Selektionen stehen zur Verfügung: •Überweisungen (Auftraggeber: Standardbankkonto der H-Ebene des Objekts; Empfänger: Bankverbindung 1 des Lieferanten) •Lastschriften •kein Zahlungsverkehr
Mandat-Referenz / Mandat-Datum Die Mandat-Referenz und das Mandat-Datum sind nur i.V.m. dem Lastschrifteinzug erforderlich und können ansonsten getrost frei gelassen werden. Buchungstext Der Buchungstext wird für die Kontierung der Buchung verwendet.
Verwendungszweck Der Verwendungszweck wird im Zahlungsträger (LA/ÜW) verwendet. Soweit dieser keine Angaben enthält und ein Zahlungsträger erstellt wird, so wird ein Standardverwendungszweck in folgender Form generiert: •Buchungstext •Objekt-Bezeichnung •Objektstraße
Mindestentgelt Für die Verwaltervergütung kann eine Untergrenze bzw. ein Sockelbetrag als Mindestentgelt definiert werden. Fällt das Verwalterentgelt innerhalb einer Periode (bspw. durch Mietausfall oder Leerstand) unter das vereinbarte Mindestentgelt, so wird ein Aufschlag bis zum Sockelbetrag erhoben. Das Mindestentgelt bezieht sich immer auf die reguläre Netto-Vergütung (pauschal/prozentual) und nicht auf das Sonderentgelt. Der Aufschlag wird in die Rechnung (Serienbrief) übernommen und dort explizit ausgewiesen. MwSt. für Rechnung Geben Sie den USt.-Satz an, der auf die Netto-Entgelte aufgeschlagen werden soll. Sämtliche Pauschalen, prozentuale Vergütungen sowie einmalige Sonderleistungen werden auf den jeweiligen Registern als Netto-Beträge erfasst.
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Laufzeit Geben Sie hier die Laufzeit des Verwaltervertrages ein. Fälligkeit Die Fälligkeit bestimmt die nächstfolgende Inrechnungstellung des Verwalterentgeltes und wird automatisch von SIDOMO fortgeschrieben.
Letztmals Wird ein teilweise schon in Rechnung gestellter Verwaltervertrag in SIDOMO eingegeben, dann muss hier der zuletzt abgerechnete Monat angegeben werden. Bitte beachten Sie dazu insbesondere die Beispiele. Sollte ein komplett neuer Verwaltervertrag angelegt werden, der auch noch nie in Rechnung gestellt wurde, bleibt dieses Datum frei. Es wird ebenfalls automatisch im Verarbeitungslauf fortgeschrieben.
Periode Hinterlegen Sie hier, ob das Verwalterentgelt monatlich, quartalsweise, jährlich usw. in Rechnung gestellt werden soll. |
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