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2: Sonderbetrag

Über können neue Sonderbeträge erfasst werden. Das Datum definiert den Zeitpunkt der Inrechnungstellung (siehe Beispiel). Der Betrag muss als Nettobetrag eingegeben werden. Nach erfolgter Inrechnungstellung wird der Sonderbetrag im Rahmen des Verarbeitungslaufes mit einem Datumsstempel versehen, der in der Spalte Abgerechnet erscheint. Eine versehentlich durchgeführte mehrfache Inrechnungstellung ist damit ausgeschlossen.

 

Sämtliche abgerechneten Sonderbeträge werden in die Rechnung (Serienbrief) übernommen.

 

Beispiel:

Das Verwalterentgelt wird immer monatlich zum 10. des Monats für den aktuellen Monat abgerechnet. Zum 10.09.2024 wird das Verwalterentgelt für den Monat September abgerechnet. Darin enthalten wären sowohl die regulären Entgelte als auch die erfassten Sonderbeträge für den September 2024 und vorher (also alle Sonderbeträge bis zum Stichtag 30.09.2024).

 

Der Sonderbetrag der erst am 20.09.2024 eingetragen wurde, konnte im Monat September nicht berücksichtigt werden, da das Verwalterentgelt erst nach dem eigentlichen Verarbeitungslauf eingetragen wurde. Im Verarbeitungslauf für den Oktober 2024 am 10.10.2024 wird dieses jedoch automatisch herangezogen, da dort sämtliche noch nicht abgerechneten Sonderbeträge bis zum 31.10.2024 berücksichtigt werden.

 

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