Auf dem Register Sonderbeträge werden einmalige Vergütung bzw. Sondervergütungen erfasst.
Hinterlegen Sie hier beliebig definierbare, einmalige Aufwendungen, die zusätzlich zum regulären Verwalterentgelt in Rechnung gestellt werden sollen. Zu den jeweiligen Fälligkeiten werden die in der abzurechnende Periode (bzw. den Vorperioden) fälligen und noch nicht abgerechneten Sonderbeträge ermittelt und in Rechnung gestellt.
Tipp:
Im Programmteil Verwalterentgelt können folgende Entgeltvarianten erfasst werden:
•Entgelte basierend auf prozentualen Anteilen an Erlöspositionen => Register Prozent
•Entgelt basierend auf der Anzahl von Einheiten => Register Pauschal
Standardmäßig werden nur offene Sonderbeträge eingeblendet. Offene Sonderbeträge werden im nächstmöglichen Verarbeitungslauf berücksichtigt, soweit deren im bzw. vor dem Verarbeitungszeitraum liegen.
Erledigte Sonderbeträge wurden schon abgerechnet. Dies wird sichergestellt durch den Datumsstempel im Rahmen des Verarbeitungslaufes in der Spalte Abgerechnet.
2: Sonderbetrag
Über können neue Sonderbeträge erfasst werden. Das Datum definiert den Zeitpunkt der Inrechnungstellung (siehe Beispiel). Der Betrag muss als Nettobetrag eingegeben werden. Nach erfolgter Inrechnungstellung wird der Sonderbetrag im Rahmen des Verarbeitungslaufes mit einem Datumsstempel versehen, der in der Spalte Abgerechnet erscheint. Eine versehentlich durchgeführte mehrfache Inrechnungstellung ist damit ausgeschlossen.
Sämtliche abgerechneten Sonderbeträge werden in die Rechnung (Serienbrief) übernommen.
Beispiel:
Das Verwalterentgelt wird immer monatlich zum 10. des Monats für den aktuellen Monat abgerechnet. Zum 10.09.2024 wird das Verwalterentgelt für den Monat September abgerechnet. Darin enthalten wären sowohl die regulären Entgelte als auch die erfassten Sonderbeträge für den September 2024 und vorher (also alle Sonderbeträge bis zum Stichtag 30.09.2024).
Der Sonderbetrag der erst am 20.09.2024 eingetragen wurde, konnte im Monat September nicht berücksichtigt werden, da das Verwalterentgelt erst nach dem eigentlichen Verarbeitungslauf eingetragen wurde. Im Verarbeitungslauf für den Oktober 2024 am 10.10.2024 wird dieses jedoch automatisch herangezogen, da dort sämtliche noch nicht abgerechneten Sonderbeträge bis zum 31.10.2024 berücksichtigt werden.