Dieser Programmteil ist Bestandteil des Zusatzmoduls Trinkwasserverordnung.
Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (siehe BGBl. Teil I, Nr. 159 vom 23. Juni 2023) sieht unter anderem Untersuchungen auf Legionellen in Anlagen zur Trinkwassererwärmung vor.
Im Rahmen dieser Verordnung sind Meldungen des Eigentümers bzw. des Verpflichteten an das Gesundheitsamt über Bestand, Änderungen etc. sowie jährliche Untersuchungen durchzuführen.
Mit diesem Programmteil können Sie...
•die Meldungen an das Gesundheitsamt durchführen
•die jährliche Untersuchung überwachen
•detaillierte Daten zum Warmwasserkreislauf erfassen
Hinweis: |
Was sind meldepflichtige Anlagen? •Großanlagen zur Warmwasserversorgung •gewerbliche (Vermietung!) oder öffentliche Tätigkeit
Großanlagen lt. Definition des DVGW-Arbeitsblattes W 551 (siehe DVGW.de) sind... a)Warmwasserspeicher ab 400 Litern Fassungsvermögen und/oder b)Leitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle c)aber NICHT Wassererwärmungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern |
Klicken Sie auf die folgenden Links, um weitere Informationen zu erhalten:
Trinkwasserordnung und Legionellen vom BMJ_Stand 10.2023