Die Angaben zum Brennstoff 1 und 2 müssen je Liegenschaft des Heizkostenabrechners erfasst werden, damit der B-/K-Satz erstellt werden kann.
Über die Schaltfläche im unteren Teil des Registers können bei Bedarf alle Inhalte eines Brennstoffs gelöscht werden. Dies sollte nur in Einzelfällen erfolgen, z. B. wenn sich der Energieträger durch den Umbau der Heizungsanlage geändert hat und die bisherigen Angaben nicht mehr benötigt werden. Eine Dokumentation darüber findet nicht statt.
1: Brennstoff
Brennstoff
Damit die Bereitstellung im B-/K-Satz korrekt erfolgt, ist es erforderlich, dass für die Heiz- und Warmwasserkosten alle verwendeten Brennstoffarten (maximal zwei je Liegenschaft) erfasst werden. Werden verschiedene Brennstoffe verwendet, müssen auch im Reg. Kosten jedem Brennstoff gesonderte Konten zugeordnet werden. Bei der Auswahl des Brennstoffs muss auf die korrekte Brennstoffeinheit geachtet werden.
Wichtig: |
Je nach gewähltem Brennstoff, ergeben sich weitere Pflichtangaben. Diese werden bereits im Gebäude geprüft und abgefragt. |
Heizwert
Beim Heizwert handelt es sich um ein Pflichtfeld. Er muss in kWh pro Brennstoffeinheit erfasst werden. Die Brennstoffeinheit muss mit der des Brennstoffs übereinstimmen. Die zugrundeliegenden Heizwerte finden Sie üblicherweise in den Schlussrechnungen des Energieversorgers, z. B. bei den Energieträgern Strom, Nah-/Fernwärme, Fernkälte und Erdgas.
Primärenergiefaktor
Bei den Brennstoffen Fernwärme wird der Primärenergiefaktor immer benötigt.
Warmwasser
Wenn mit dem Brennstoff sowohl die Heizenergie als auch das Warmwasser erzeugt wird, muss die Option inkl. Warmwasser ausgewählt werden. Wird ausschließlich Warmwasser mit diesem Brennstoff erzeugt, muss die Option ausschließlich Warmwasser gewählt werden.
Temperatur
Hier kann die mittlere Warmwassertemperatur hinterlegt.