Dieses Beispiel soll die grundsätzliche Funktionsweise in SIDOMO darstellen, wenn mehrere parallel in einem Umlageplan erfasste Ausnahmeregelungen kombiniert werden. Auf eine Realitätsnähe kommt es in diesem Fall daher nicht primär an.
Das Konto Grundsteuer wird grundsätzlich im Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche verteilt. Diese Einstellung wurde im Kontenplan hinterlegt. Für den Mieter Mauerer GmbH wurden zusätzlich folgende individualvertragliche Regelungen getroffen:
1.Die Mauerer GmbH trägt die Kosten nach dem allgemeinen Umlageschlüssel
2.Die Mauerer GmbH trägt nur die Kosten für Grundsteuererhöhungen. Der zu Mietbeginn angefallene Grundsteuerbetrag beträgt 5.000 €. Nur die darüber hinausgehenden Kosten werden auf den Mieter anteilsmäßig umgelegt.
3.Die Mauerer GmbH trägt die aus der Abrechnung für ihn ermittelten Kosten (= Einzelbetrag) nur zu 70%.
4.Zudem dürfen die auf ihn entfallenden Kosten (= Einzelbetrag) -nach den oberen Abzügen- einen Betrag von 500€ nicht übersteigen. Ansonsten würde der Einzelbetrag gekappt werden.
5.Weiterhin dürfen die auf ihn entfallenden Kosten (= Einzelbetrag) -nach den oberen Abzügen- 2% der Netto-Jahreskaltmiete nicht übersteigen. Ansonsten würde der Einzelbetrag gekappt werden.
Werden also mehrere Regelungen kombiniert, so wird zuerst der Sockelbetrag abgezogen. Anschließend ermittelt SIDOMO die Einzelbeträge für den absoluten Deckelbetrag, den prozentualen Deckelbetrag sowie das prozentuale Abrechnungsergebnis. Der daraus resultierende und für den Mieter günstigste Betrag wird letztendlich angewendet. Die nicht angewendeten Regelungen sowie (bspw. wurde der Deckelbetrag nicht erreicht) werden in der Mieterabrechnung unterhalb der jeweiligen Kostenposition aufgeführt.

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