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Erfassen der Planzahlen
Schritte der Erfassung:
Schritt1: Anwahl der Konten und Abrechnungskreise
Schritt 2: Wahl der Betragsvorschläge
Schritt 3: Bearbeitung der Planbeträge
Weitere Themen:
Kopieren, Ändern & Löschen
Drucken (Gesamtwirtschaftsplan)
Der Wirtschaftsplan kann sowohl für eine Eigentümergemeinschaft (§28 WoEigG) als auch für die Budgetplanung in Mietshäusern eingesetzt werden.