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Wählen Sie hier das gewünschte Objekt aus. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung können Wirtschaftspläne für die H-Ebene (entspricht der WEG) und die M-Ebene (entspricht der Verwaltung der Mieter der Eigentümer) angewählt werden. In Mietshäuser steht nur die H-Ebene zur Verfügung.

 

Es können bis zu 9 Alternativpläne angelegt werden. Typischerweise werden nach Verabschieden des Wirtschaftsplans (Buchen der Nachberechnungsbeträge und Eintragung der neuen Staffeln) die übrigen Alternativpläne gelöscht. Je nachdem, ob ein Wirtschaftsplan für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder ein Mietshaus zur Budgetüberwachung erstellt wird, müssen unterschiedliche Einstellungen gewählt werden.

 

Hinweis:

Wird ein Abrechnungskreis in einem bestimmten Jahr nicht verwendet, so kann dieser trotzdem aktiviert bleiben. Abrechnungskreise ohne zugeordnete Konten (gemäß Einstellung im Kontenplan) können nicht aktiviert werden.

Wohnungseigentumsanlagen (WEG) gemäß §28 WoEigG

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Abrechnungskreise und zusätzliche Konten

Für einen Wirtschaftsplan gemäß §28 WoEigG werden in Wohnanlagen sämtliche mit Sachkonten (siehe Kontenplan) verknüpften Abrechnungskreise gewählt. Diese sind grundsätzlich identisch mit den abgerechneten Abrechnungskreisen. Nutzerkonten und Sachkonten ohne Abrechnungskreis bleiben deaktiviert.

Miethäuser für Berechnung der neuen Nebenkostenvorauszahlungen

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Abrechnungskreise und zusätzliche Konten

Der Wirtschaftsplan wurde primär für Wohnanlagen entwickelt. Die Berechnung von Nebenkostenvorauszahlungen kann jedoch unter bestimmten Rahmenbedingungen trotzdem vorgenommen werden.

 

Wichtig:

Die für die Berechnung der Nebenkosten relevanten Beträge der Jahresplanzahlen können entweder brutto oder netto erfasst werden. Dadurch können entweder umsatzsteuerfreie ODER umsatzsteuerpflichtige Mieter korrekt berechnet werden, da die Berechnung des Wirtschaftsplans immer für das Gesamtobjekt erfolgt.

 

Dies ist nicht zu verwechseln mit der Vorauswahl für Nutzer bzw. Nutzergruppe, da damit lediglich der Bereich für den Ausdruck bzw. den Export gesteuert wird. Im Hintergrund wird immer das Gesamtobjekt berechnet und beim Verabschieden berücksichtigt.

 

Mietshäuser als Grundlage für Budgetplan

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Abrechnungskreise und zusätzliche Konten

Ein Wirtschaftsplan als Planungsgrundlage für den Budgetplan beinhaltet grundsätzlich sämtliche mit Sachkonten (siehe Kontenplan) verknüpften Abrechnungskreise. Die Optionen Sachkonten ohne Abrechnungskreis sollte zusätzlich aktiviert werden, um diese im Budgetplan zu berücksichtigen.

 

Die erwarteten Nutzererträge werden aus den Staffeln hochgerechnet, wodurch diese hier deaktiviert bleiben müssen.

Mietshäuser als Grundlage für Plan-Ist-Vergleich WJ/Zeitraum

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Abrechnungskreise und zusätzliche Konten

Soll der Wirtschaftsplan als Grundlage für den Plan-Ist-Vergleich (WJ/Zeitraum) verwendet werden, dann sollten die Optionen

Nutzerkonten der ausgewählten Sachkonten,

Nutzerkonten ohne Abrechnungskreis und

Sachkonten ohne Abrechnungskreis aktiviert werden.

 

Weiterhin sollten sämtliche mit Sachkonten (siehe Kontenplan) mit verknüpftem Abrechnungskreise angewählt werden.

 

Die Auswahl der Konten ist auch dafür maßgeblich, welche Konten in der späteren Budgetüberwachung einfließen werden. Demzufolge können alternativ auch nur Konten ohne Abrechnungskreis angewählt werden, um bspw. nur die nicht umlagefähigen Positionen zu berücksichtigen.

 

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