Über dieses Register können Vorgänge und Termine überwacht werden.
Auch hier kann es sinnvoll sein, nur eigene -also dem eigenen Sachbearbeiter- zugeordnete Vorgänge und Termine überwachen zu lassen.
Hinweis:
Die Unterscheidung zwischen eigenen und allen Objekten erfolgt über den Sachbearbeiter.
Voraussetzung dafür ist, dass für den Benutzer ein Sachbearbeiter angelegt und in der Benutzerverwaltung zugeordnet wurde. Außerdem muss der Sachbearbeiter im Objekt als ein verantwortlicher Sachbearbeiter z.B. für die Objektverwaltung festgelegt sein, damit eigene Datensätze über den Sachbearbeiter im Infocenter gemeldet werden.
Die Anzeige der eigenen Datensätze ist identisch mit der Selektion des Sachbearbeiters in den jeweiligen Programmteilen.
Ein Objekt wird immer kalenderjährig > also immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres > abgerechnet. Die letzte Abrechnung wurde für das Jahr 2023 erstellt. Der Abrechnungszeitraum für das Jahr 2024 endet zum 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 gilt die Abrechnung dementsprechend als fällig und wird erst mit dem Verbuchen der Abrechnung als erledigt und nicht mehr fällig angesehen. Ab dem 01.01.2026 wird dann wieder die Abrechnung für 2025 fällig usw.
In dieser Rubrik werden Objekte angezeigt, bei denen die Nebenkostenabrechnung seit maximal 6 Monaten fällig ist.
Abrechnung fällig (6-12 Monate)
In dieser Rubrik werden Objekte angezeigt, bei denen die Nebenkostenabrechnung mindestens 6 Monate, aber maximal 12 Monate fällig ist.
Abrechnung fällig (>12 Monate)
In dieser Rubrik werden Objekte angezeigt, bei denen die Nebenkostenabrechnung mehr als 12 Monate fällig ist. Diese Objekte sind als überfällig anzusehen.
In dieser Rubrik werden Objekte angezeigt, bei denen die Nebenkostenabrechnung seit maximal 3 Monaten fällig ist.
Abrechnung fällig (3-6 Monate)
In dieser Rubrik werden Objekte angezeigt, bei denen die Nebenkostenabrechnung mindestens 3 Monate, aber maximal 6 Monate fällig ist.
Abrechnung fällig (>6 Monate)
In dieser Rubrik werden Objekte angezeigt, bei denen die Nebenkostenabrechnung mehr als 6 Monate fällig ist. Diese Objekte sind als überfällig anzusehen.