Über dieses Register können Energieausweise, Trinkwasseranlagen und Verwalterverträge überwacht werden.
Die Prüfpunkte unterscheiden sich von anderen Prüfroutinen im Info-Center, da hier auch eine Art Negativprüfung erfolgt. Das bedeutet, dass insbesondere Objekte gemeldet werden können, für die kein Energieausweis, keine Trinkwasseranlage bzw. keine Entgeltvereinbarung im Rahmen des Verwaltervertrages erfasst wurde.
Hinweis:
Für die Unterscheidung eigene Objekte wird der Sachbearbeiter verwendet. Der Sachbearbeiter kann im Objektstamm als Verantwortlicher für Verwaltung, Buchhaltung oder Technik festgelegt werden.
Weiterhin ist es erforderlich, dass dem Benutzer ein Sachbearbeiter in der Benutzerverwaltung zugeordnet wird, damit eigene Datensätze über den Sachbearbeiter im Info-Center gemeldet werden.
Die Anzeige eigener Datensätze ist identisch mit der Selektion des Sachbearbeiters in den jeweiligen Programmteilen.
Tipp:
Die Monatsfrist zur Prüfung wird direkt aus der Konsistenzprüfung bezogen. Die hierfür verantwortliche Warnfrist kann unter Übersichten > Konsistenzprüfung abgeändert werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Warnfrist ebenfalls für die Konsistenzprüfung verwendet wird, die vor Durchführung der Automatischen Sollstellung ausgeführt wird.