Auf dem Register Rücklage werden wie bisher die Summen je Rücklageposition dargestellt. Die Beträge bzw. Einzelnachweise werden innerhalb des Registers Nachweis vorgenommen. Es können je Rücklageposition beliebig viele Einzelbeträge mit Bezeichnung, Datum und Betrag erfasst werden. Dadurch können u.a. Nachweise der Rücklagenentnahme über den Ausdruck des Rücklagenstammblattes bzw. die Abrechnung detailliert ausgegeben werden.
Bezeichnung
Geben Sie der Rücklage eine Kurzbezeichnung. Diese wird in der Jahresabrechnung und in verschiedenen Übersichtslisten ausgegeben.
Beschreibung
In diesem Eingabefeld können Sie weitere Informationen zur Rücklage eingeben, um diese näher zu beschreiben.
Typ
Wählen Sie, ob es sich um eine Rücklage des Typs Soll (Beträge lt. WP / Beschluss) oder eine Rücklage des Typs Bank (Beträge lt. Bankkonto) handelt.
Die Rücklage vom Typ Soll stellt die beschlossene Rücklage dar. Die Rücklagen vom Typ Soll werden in der Jahresabrechnung automatisch belastet (Zuführungen) bzw. gutgeschrieben (Entnahmen). Weiterhin erfolgt auf Basis dieser Daten der anteilige Ausweis der steuerrelevanten Daten wie Zinsen, Soli, Bankgebühren und Kapitalertragsteuer. Für die Abrechnung ist die Erfassung einer Rücklage vom Typ Soll erforderlich.
Die Rücklage vom Typ Bank stellt den Bankkontostand der Rücklage z.B. Erhaltungsrücklage dar, soweit diese auf einem separaten Bankkonto geführt wird. Sofern das Bankkonto der Rücklage in SIDOMO gebucht wird, ist die Anlage einer Rücklage vom Typ Bank nicht notwendig.
Zusätzlich zu den hier erfassten Rücklagenständen ermittelt SIDOMO die vom BGH geforderte Ist-Rücklage auf Basis der zweckgebundenen Zahlungen in der Jahresabrechnung (Rubrik Darstellung der Soll- & Ist-Rücklage). Grundlage ist die Rücklage vom Typ Soll, zu der Über- und Unterzahlungen zu Beginn und am Ende des Abrechnungsjahres addiert bzw. subtrahiert werden.
Umlage (Abrechnung)
-Erfassung nur in der Soll-Rücklage erforderlich-
Wählen Sie hier den Umlageschlüssel, der zur Berechnung des Einzelanteils (Zuführung, Entnahme) in der Jahresabrechnung verwendet werden soll. Dieser Umlageschlüssel wird ebenfalls zum Ausweis der auf den Eigentümer entfallenden Zinsen, Kapitalertragsteuer, Bankgebühren und Solidaritätszuschlag verwendet, soweit kein abweichender Umlageschlüssel im Feld Umlage (Anteil) hinterlegt wurde.
Hinweis: |
Grundsätzlich ist der Umlageschlüssel nur in der Soll-Rücklage (Beträge gemäß Beschluss) erforderlich, da bei der Ist-Rücklage (Beträge gemäß Bankkonto) kein eigentümerspezifischer Einzelanteil berechnet und ausgewiesen wird. |
Umlage (Anteil)
-Erfassung nur in der Soll-Rücklage bei abweichender Anteilsberechnung erforderlich-
Soll im Rücklagenausweis ein anderer Umlageschlüssel als in der Berechnung des Einzelanteils in der Abrechnung verwendet werden, dann tragen Sie hier den gewünschten Umlageschlüssel ein. Die Erfassung eines abweichenden Umlageschlüssels ist in aller Regel nicht erforderlich und sollte nur aus gegebenen Anlass (siehe Beispiel) verwendet werden!
Beispiel: |
In einer Gemeinschaft wird ein Rücklagentopf gebildet. Dieser wird mit 2 unterschiedlichen Umlageschlüsseln erhoben. Beide Zuführungen fließen aber in einen Topf und müssen nach einem Gesamtumlageschlüssel allen Eigentümern im Anteilsausweis der Abrechnung ausgewiesen werden. |
Konto (Vorschuss)
-Erfassung nur in der Soll-Rücklage bei Ausweis der "Entwicklung der Rücklage im Detail" erforderlich-
Für die Abrechnungsrubrik "Entwicklung der Rücklage im Detail" müssen Rücklagen entsprechende Vorschusskonten zugewiesen werden. Dies dient der Zuordnung der Zahlungseingänge zu den jeweiligen Rücklagen.
Tipp: |
Die "Entwicklung der Rücklage im Detail" dient in erster Linie der detaillierten Auflistung der einzelnen Rücklagen. Sinnvoll ist diese also nur wenn mehrere Rücklagen existieren und eine separierte Darstellung gewünscht ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nur dann ein Vorschusskonto erfasst werden muss, wenn auch die "Entwicklung der Rücklage im Detail" in der Abrechnung ausgegeben werden soll. |
-Erfassung nur in der Ist-Rücklage sinnvoll-
Tragen Sie hier die entsprechende Kontonummer dieses Kontos ein.
Vorsaldo
Der Vorsaldowert wird automatisch aus den Vorjahren ermittelt und eingetragen. Wollen Sie das Rücklagenkonto erst ab einem bestimmten Zeitpunkt erfassen, müssen Sie für die Eingabe des Vorsaldos den Wert als Zugang im Wirtschaftsjahr davor erfassen.
Zuführung
Tragen Sie den Zuführung (Jahresbetrag) zur Rücklage auf dem Registerblatt Nachweis ein.
Entnahme
Falls Sie einen Betrag aus der Rücklage entnommen haben (steuerlich wirksame Entnahme), so tragen Sie den Jahresbetrag auf dem Registerblatt Nachweis ein.
Festanlage
Falls Sie Umbuchungen zwischen 2 Rücklagekonten (bspw. Festanlage) vornehmen wollen, so ist bei dem Konto, bei dem der Betrag abgebucht wird, dieses Betragsfeld zu nutzen. Bei dem Konto, auf welchem der Betrag eingezahlt wird, kann der Einzahlungsbetrag im Feld Zugang eingetragen werden. Einträge können auf dem Registerblatt Nachweis erfasst werden.
Zinsen
Tragen Sie die Jahreszinsen auf dem Registerblatt Nachweis ein.
Ertragssteuer (bis 31.12.2008)
Tragen Sie auf dem Registerblatt Nachweis die Ertragssteuer (30 % vom Zinsbetrag) ein.
Abgeltungssteuer (ab 01.01.2009)
Tragen Sie auf dem Registerblatts Nachweis die Abgeltungssteuer (25% vom Zinsbetrag) ein.
Kirchensteuer (ab 01.01.2009)
Tragen Sie auf dem Registerblatt Nachweis die Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % von der Ertragssteuer) ein.
Solidaritätszuschlag
Tragen Sie auf dem Registerblatt Nachweis den Solidaritätszuschlag (7,5% bzw. 5,5% von der Ertragssteuer) ein.
Neuer Saldo
Wird automatisch errechnet.
Bemerkungen
Zur weiteren Erläuterung kann dieses Bemerkungsfeld benutzt werden. Die Bemerkungen werden nur im Rücklagenstammblatt, jedoch nicht in der Abrechnung ausgegeben.