Mit Hilfe dieses Zusatzmoduls können Indexmietverträge erfasst, automatisch überwacht, Mietanpassungen den Stammsätzen durchgeführt sowie die Mieter über die Mietanpassung im Rahmen eines Serienbriefs informiert werden. In Kombination mit dem Zusatzmodul Stapelbuchhaltung können rückwirkende Mietanpassungen automatisch gebucht werden.
Vorgehensweise
(1)Zuerst müssen Sie die in ihrer Verwaltung benutzten Indexreihen und deren Indexwerte erfassen (siehe Grunddaten > Indexmiete).
(2)Anschließend können die Indexmietverträge der Nutzer (siehe Stammdaten > Indexklausel) erfasst werden.
(3)Die Überwachung der Indexklauseln kann über 2 Wege realisiert werden:
a.Die Konsistenzprüfung läuft obligatorisch vor der Automatischen Sollstellung und überprüft automatisch, ob ein Schwellenwert überschritten bzw. der hinterlegte Zeitpunkt erreicht wurde und gibt Ihnen einen Hinweis, welche der Verträge vorher angepasst werden können.
b.Das Infocenter startet wahlweise bei jedem Programmstart und meldet anpassbare Indexmietverträge.
(4)Aus beiden unter 3. genannten Programmteilen kann der Indexklauselstamm aufgerufen und die Mietanpassung durchgeführt werden.
(5)Mit der Mietanpassung werden die Änderungsbeträge bei den Mietern eingetragen und protokolliert. Rückwirkende Staffeländerungen können automatisch über die Stapelbuchhaltung (Modul) oder manuell über die Buchungserfassung gebucht werden. Die Mieter selbst können mit einem Schreiben zur Indexmietanpassung (Serienbrief) informiert werden.
Wichtig: |
Grundvoraussetzung für den ordnungsgemäßen Programmablauf ist die permanente Pflege (Aktualisierung) der Indexwerte! |
Hinweis: |
Das Statistische Bundesamt (www.destatis.de - Merkblatt für Nutzer von Punkteregelungen) sowie die Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) empfehlen grundsätzlich, alte Indexmietverträge durch einen Nachtrag auf Prozentsätze statt der bisher üblichen Prozentpunkte bzw. auf periodische Änderungen umzustellen! Weitere Informationen können auch der Veröffentlichung des Deutschen Notarinstituts (www.dnoti.de) entnommen werden. Aus programmtechnischer und rechnerischer Sicht können wir diesem Vorschlag zustimmen, da diese Varianten auch zukünftig den geringsten Aufwand in SIDOMO erwarten lassen. Insbesondere die alle 5 Jahre zu erwartende Anpassung des Basisjahres führt bei prozentualen Schwellenwerten und periodischen Anpassungen zu keinen weitergehenden Berechnungsproblemen. |