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Gruppen des Programmformulars...
Objekt/Nutzer: Wählen Sie hier den Mieter des indizierten Mietvertrages.
Klausel: Für die Erfassung mehrere Klauseln für einen Mietvertrag (Nutzer) können hier eindeutige Nummern vergeben werden. Existiert nur eine Klausel für einen Nutzer, so erhält die Klausel immer die Nummer 1. Eine weitere Klausel würde die Nummer 2 (3,4,5 usw) erhalten.
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Indexreihe: Wählen Sie aus der Auswahlliste die zu Grunde liegende Indexreihe aus. Indexklausel: Wählen Sie Mietänderungsklausel oder Wertsicherungsklausel aus.
Ausgangspunkt: Tragen Sie hier den Zeitpunkt ein, der als Ausgangswert zur Indexüberwachung herangezogen werden soll (i.d.R. Beginn des Mietverhältnisses). Veränderung: Hier wird die Berechnungsgrundlage des Schwellenwertes bzw. den periodischen Anpassungsturnus festgelegt. Folgende Varianten stehen zur Auswahl: •Änderung in Prozent •Änderung in Prozentpunkten (nicht mehr empfohlen!) •Änderung in fester Periode (die Staffel wird in periodischen Abständen ohne Mindeständerung des Indizes angepasst) •Änderung nach Periode gemäß §557b BGB (Indexmiete)
Periode/Punkte/Prozent: Hier definieren Sie den Wert des Schwellenwertes bzw. die Periode. Wählen Sie hier... •den Prozentsatz (Umbasierung nicht automatisiert möglich) •die Prozentpunkte •die Periode an. Übernahme: Hier können 3 verschiedene Berechnungsgrundlagen zur Anpassung der Indexmiete festgelegt werden: •anteilig in Höhe der Indexänderung •fix um einen Prozentsatz der bisherigen Staffel •fix um einen Absolutbetrag auf die bisherige Staffel
Prozent (Übernahmefaktor): Variante: anteilig im Verhältnis zur Indexänderung: Dies ist der Faktor (hier als Prozentsatz), mit der die Mietänderungen basierend auf der Änderung des Indexwertes übernommen werden soll. Ein Faktor/Prozentsatz von 100% bedeutet, dass die Mietanpassung im gleichen Verhältnis (also voll) auf die Miete angerechnet werden soll. Ein Faktor von 70% bedeutet dementsprechend, dass nur 70% der festgestellten Indexänderung auf die Änderung der Miete/Pacht angerechnet werden soll.
Variante: fix um einen Prozentsatz der bisherigen Staffel: Der Prozentsatz stellt hier den absoluten Prozentsatz der Änderung dar. Genauigkeit Wählen Sie hier, wie viele Dezimalstellen (Nachkommastellen) für die Angabe und Berechnung der prozentualen Änderung berücksichtigt werden sollen. Dies hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Schwellenwertes.
Korrektur: Wählen Sie hier, ob Indexänderungen auch rückwirkend vorgenommen werden können. In diesem Fall können wählen Sie, ob dies automatisch durch das Modul Stapelbuchhaltung (soweit im Einsatz) oder manuell durch den Anwender per manueller Sollstellung erfolgen soll.
Folgende Varianten stehen zur Auswahl: •keine rückwirkende Korrektur der Autom. Sollstellung (Regelfall für Wertsicherungsklauseln) •automatische rückwirkende Korrektur der Automatischer Sollstellung (nur i.V.m. dem Modul Stapelbuchhaltung) •manuelle rückwirkende Korrektur der Autom. Sollstellung Erstmals: Gibt den Zeitpunkt der frühestmöglichen Überprüfung des Indexwertes an. Eine Indexanpassung kann demzufolge frühestens zum angegebenen Zeitpunkt vorgenommen werden. |
Ausgangswert & Termin: Zeigt den Ausgangsindexwert zum angegebenen Termin an. Als Termin wird der zugrunde gelegte Monat zu Berechnung des Schwellenwertes angegeben. Dieser entspricht i.d.R. dem Beginn des Mietverhältnisses. Nach erfolgter Anpassung der Miete/Pacht wird der Ausgangstermin automatisch hochgesetzt. aktueller Indexwert & Termin: Zeigt den aktuellen Indexwert und dessen Monat an. Schwellenwert/Termin: Zeigt an rechnerischen Schwellenwert auf Basis der angegebenen Bedingungen an. Im Falle einer periodischen Änderung wird hier der Termin zum Erreichen der Periode angezeigt. Erreicht zu/überschritten um: Zeigt an, wie viel Prozent des Schwellenwertes erreicht bzw. überschritten wurden. Im Falle einer periodischen Änderung wird hier die Anzahl der Monate bis zum Erreichen bzw. die überschrittenen Monate angezeigt.
Wurde der Schwellenwert oder die Anzahl der Monate erreicht oder überschritten, so wird dieses Feld rot eingefärbt.
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