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In der aktualisierten Bestandsliste dürfen nur noch Objekte übermittelt werden, für welche die GWZ-Angaben (Gebäude- und Wohnungsmerkmale) vorliegen und somit die GWZ-Daten zum Zensusstichtag geliefert werden!
Bitte beachten Sie, dass die Zuordnung erst mit der Erstellung der Export-Datei für die aktualisierte Bestandsliste in SIDOMO umgesetzt wird!
Wenn Sie die Bestandsliste noch nicht verwendet haben bzw. die Daten zurückgesetzt wurden, können Sie mit der Erstellung der aktualisierten Bestandsliste starten:
1.Auswahl der Firma 2.Berichtspfl.-ID eingeben bzw. prüfen/korrigieren (teilweise wurden neue Berichtspfl.-ID versendet!) 3.einen Stichtag festlegen => die zu diesem Datum gültigen Stammdaten werden bereitgestellt, wir empfehlen Ihnen den 15.05.2022 als Stichtag zu verwenden (siehe neue Objekte im Bestand / sonstige Änderungen) 4.die Funktionen für die Objekttrennung sowie die Sondereigentumsverwaltung berücksichtigen sind standardmäßig aktiviert, dies muss in der Regel nicht verändert werden 5.über die Schaltfläche Anzeige, gelangen Sie in den aktiven Modus
Wichtige Unterschiede zur Erstlieferung zusammengefasst nach Einheitenstraßen •Durch die Trennung der Objekte erhalten die einzelnen Gebäude eine eindeutige Gebäude-Nr. (Gebäude-ID).
•Die Berücksichtigung der Sondereigentumsverwaltung ermöglicht Ihnen bei Wohnanlagen, dass die Daten der Mieterebene für den Export zur Verfügung stehen.
•Objekte die zum Stichtag nicht mehr aktuell sind, jedoch in der Erstlieferung gelistet wurden, werden in der Eigentümerliste gelistet
•Mit der Spalte Änderungszustand Objekt ist für die Datenlieferung ein weiteres MUSS-Merkmal hinzugekommen. |
Zunächst sollten die amtlichen Gemeindeschlüssel und -namen auf Vollständigkeit geprüft werden. Pflichtangaben werden automatisiert ergänzt, wenn der von Ihnen postalische Ortsname im Objektstamm mit dem amtlichen Gemeindename übereinstimmt.
Sollte das Feld für den amtlichen Gemeindeschlüssel nicht gefüllt sein, können Sie über das offizielle Gemeindeverzeichnis eine Schnellabfrage starten. In SIDOMO können Sie dieses direkt über die Schaltfläche Gemeindeverzeichnis Online aufrufen.
Wir empfehlen die Ergänzung der Daten grundsätzlich im Objektstamm vorzunehmen. Klicken Sie dafür im Datengitter auf das zu bearbeitende Objekt. Über die Schaltfläche Objekt wird das gewählte Objekt aufgerufen.
Ergänzen Sie den amtlichen Gemeindeschlüssel (acht Stellen).
Falls eine Erfassung über die Stammdaten nicht möglich ist, können Sie die Bearbeitung selbstverständlich im Datengitter durchführen. Klicken Sie in die jeweilige Zelle und ergänzen den amtlichen Gemeindeschlüssel.
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Sind die amtlichen Gemeindeschlüssel vollständig, können die übernommenen Objektanschriften und -trennungen überprüft werden.
Wir empfehlen Ihnen auch hier, vorzugsweise die Korrekturen von Anschriften im Objekt- und Einheitenstamm umzusetzen. Klicken Sie dafür im Datengitter auf das zu bearbeitende Objekt. Über die Schaltfläche Objekt oder Einheiten werden die jeweiligen Stammdaten aufgerufen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Korrektur in der Übersicht stattfinden. Linksklick in die jeweilige Zelle und die gewünschte Änderung vornehmen.
Beispiele zur Befüllung der Hausnummernfelder und Gebäudelage:
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Über dieses Merkmal wird je Objekt angegeben, ob es im Vergleich zur Erstlieferung bereits dabei war (unverändert = Standard) oder sich eine Änderung bspw. Kauf/neues Verwaltungsmandat ergeben hat oder eine sonstige Änderung eingetreten ist.
neue Objekte im Bestand / sonstige Änderungen
Objekte die sich zum Zeitpunkt der Erstlieferung noch nicht im Bestand der Verwaltung/des Unternehmens befunden haben, werden in der aktualisierten Bestandsliste berücksichtigt.
Gründe für das Hinzukommen von Objekten:
•Neubau (alle Objekte /Wohnungen die bis spätestens zum Zensusstichtag, den 15. Mai 2022 bezugsfertig sind) •Kauf (alle Objekte bei denen der Nutzen- und Lastenübergang bis spätestens zum Zensusstichtag stattgefunden haben wird) •Nutzungsänderung (Änderung des Objekts von ausschließlich gewerblicher Nutzung auf Wohnraum bis spätestens zum Zensusstichtag) •neues Verwaltungsobjekt
weitere Gründe für neue Objekte auf der Bestandsliste für die Sie auskunftspflichtig sind:
•Änderung der Objektanschrift bspw. durch Straßenumbenennungen, Gebietsreformen •Sonstige Änderung bspw. UMFANG_AUSKUNFT (bspw. WEG-Verwalter wird mit Datenlieferung beauftragt)
WEG-Verwalter wird mit der Datenlieferung beauftragt
Ein WEG-Verwalter hat bei der Erstlieferung angegeben, dass ihm die Gebäude- und Wohnungsdaten für das Objekt nicht vorliegen (Merkmal Auskunftsfähigkeit = Unvollständig => im Export UMFANG_AUSKUNFT=2).
Im Rahmen der Eigentümerversammlung 2020/2021 wird mit allen Wohnungseigentümern vereinbart, dass der Verwalter die GWZ-Datenlieferung für alle Wohnungen im Gebäude die GWZ-Datenlieferung übernimmt und ihm fehlende Angaben von den Wohnungseigentümern beschafft.
Dann muss der Verwalter dieses Objekt auf der aktualisierten Bestandsliste auflisten.
Merkmale Erstlieferung:
Merkmale aktualisierte Bestandsliste:
In diesem Fall wird der Verwalter als Auskunftspflichtiger für diese Anschrift vorgesehen.
Die Eigentümer vom Objekt werden für den Export der Eigentümerliste deaktiviert!
Objekte nicht mehr im Bestand
Objekte die sich zum Zeitpunkt der Aktualisierung nicht mehr im Bestand der Verwaltung/des Unternehmens befinden, werden nicht mit der aktualisierten Bestandsliste, sondern in der Eigentümerliste berücksichtigt.
weitere Informationen in Eigentümerliste >Merkmal Änderungszustand Objekt anpassen > Objekte nicht mehr im Bestand |
Nach Prüfung und Bearbeitung der Daten können diese exportiert werden.
1.Über die Schaltfläche Exportieren im Statusbereich starten Sie den Export.
2.Im sich öffnenden Dialogformular wählen Sie bitte den Typ der Bestandslieferung Aktualisierungslieferung (voll...) aus und bestätigen mit OK.
3.Wählen Sie das gewünschte Verzeichnis aus und speichern die Export-Datei im CSV-Format ab.
4.Wurden die Bestandsdaten erfolgreich exportiert, können Sie sich die Zensus-Datei im Windows-Explorer anzeigen lassen.
5.Wir empfehlen Ihnen anschließend die Eigentümerliste zu erstellen und beide Export-Dateien in einer Meldung an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu übermitteln. |
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