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Im 3./4. Quartal 2021 werden zeitgleich die aktualisierte Bestandsliste und eine Eigentümerliste durch die Statistischen Ämter bei den Wohnungsunternehmen und Verwaltern angefordert.
Ziel der Eigentümerliste kurz zusammengefasst:
Auf der Eigentümerliste stehen alle Objekte, für die das Wohnungsunternehmen bzw. die Verwaltung nicht die GWZ-Daten liefert.
Beginnen Sie bitte erst mit der Erstellung der Eigentümerliste, wenn Sie die Bearbeitung der Daten im Objektstamm und in der Bestandsliste vollständig abgeschlossen haben:
1.Auswahl der Firma
2.Berichtspfl.-ID eingeben
3.einen Zeitraum festlegen => die in diesem Zeitraum vorhandenen Objekte werden bereitgestellt, auf Grund der Anforderungen an die Datenlieferung, verwenden Sie bitte für den Beginn das Erstellungsdatum der Erstlieferung (Bestandsliste) und als Enddatum den 15.05.2022 (Stichtag der GWZ-Datenlieferung) (siehe auch Objekte nicht mehr im Bestand)
4.die Funktionen für die Objekttrennung sowie die Sondereigentumsverwaltung berücksichtigen sind standardmäßig aktiviert, verwenden Sie bitte die gleichen Einstellungen wie bei der aktualisierten Bestandsliste (in der Regel bleiben diese aktiv)
5.über die Schaltfläche Anzeige, gelangen Sie in den aktiven Modus
Wichtiges für die Eigentümerliste
•Durch die Trennung der Objekte nach Einheitenstraßen erhalten die einzelnen Gebäude eine eindeutige Gebäude-Nr. (Gebäude-ID).
•Die Berücksichtigung der Sondereigentumsverwaltung ermöglicht Ihnen bei Wohnanlagen, dass die Daten der Mieterebene für den Export zur Verfügung stehen.
•Für Gebäude die in der Bestandsliste bearbeitet wurden und auf Grund Ihrer Merkmale auch für den Export der Eigentümerliste bereitgestellt werden, ist eine erneute Bearbeitung nicht erforderlich, insofern die Reihenfolge bei der Erstellung der Listen eingehalten wird.
•Bei der Bearbeitung der Eigentümerdaten entscheiden Sie, welche Daten für den Export in die Eigentümerliste aktiviert werden und welche Objekt-/Eigentümerdaten evtl. erneut für die GWZ Datenlieferung bereitgestellt werden (Wichtig für die Sondereigentumsverwaltung!) |
Objekte die in SIDOMO beendet wurden, werden in der Bestandsliste nicht aufgeführt. Dadurch kann es passieren, dass der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) und -name fehlt, falls dieser nicht automatisch erkannt wird. Weitere Informationen zur Ergänzung der Daten finden Sie unter Bestandsliste >Exportdaten erstellen > Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) und -name auf Vollständigkeit prüfen.
Bei diesen Objekten können auch die Objektanschriften und - trennungen betroffen sein. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Bestandsliste > Exportdaten erstellen > Objektanschriften und -trennungen prüfen. |
Über dieses Merkmal wird je Objekt angegeben, ob sich im Vergleich zur Erstlieferung eine Änderung, bspw. durch Verkauf oder Beendigung des Verwaltungsmandat, ergeben hat oder eine sonstige Änderung eingetreten ist.
Objekte nicht mehr im Bestand
Objekte die sich gegenüber der Erstlieferung nicht mehr im Bestand der Verwaltung/des Unternehmens befinden bzw. für die sich seitdem eine Nutzungsänderung ergeben hat, werden in der Eigentümerliste berücksichtigt.
Gründe für den Wegfall von Objekten •durch Abriss (am Zensusstichtag nicht bewohnbar) •durch Abgabe der Verwaltung bis spätestens zum Zensusstichtag •durch Verkauf bis spätestens zum Zensusstichtag •Änderung des Objekts mit Wohnraum zu ausschließlich gewerblicher Nutzung bis spätestens zum Zensusstichtag
WEG-Verwalter meldet keine GWZ-Daten (Standardfall)
Der WEG-Verwalter verwaltet das Gebäude. Ihm liegen i.d.R. nur die Gebäudeangaben vor. Er liefert daher keine Gebäude- und Wohnungsmerkmale zum Zensusstichtag.
Stattdessen liefert der WEG-Verwalter mit der Eigentümerliste die Namen und Anschriften der Wohnungseigentümer.
Merkmale Erstlieferung:
Die Eigentümer sind automatisch für den Export aktiviert:
In diesem Fall füllen die Wohnungseigentümer zum Zensusstichtag selbst den Fragebogen für ihre Wohnung(en) aus.
Das Objekt (die Anschrift) wird dann nicht für die Datenlieferung der Erhebungsdaten aufgeführt!
WEG-Verwalter meldet einen Teil der GWZ-Daten
Ein WEG-Verwalter hat für einige, aber nicht für alle Wohnungen eines Gebäudes auch die Sondereigentumsverwaltung übernommen. Für diese Wohnungen kann der Verwalter die Gebäude- und Wohnungsmerkmale zum Zensusstichtag liefern. Dann muss der Verwalter dieses Objekt auf der aktualisierten Bestandsliste aufführen.
Merkmale Erstlieferung:
Merkmale aktualisierte Bestandsliste:
Die Eigentümer ohne Sondereigentumsverwaltung sind automatisch für den Export aktiviert. Diese Wohnungseigentümer füllen den Fragebogen dann selbst aus.
Dementsprechend werden die Eigentümer mit Sondereigentumsverwaltung für die Eigentümerliste ausgeschlossen und für die GWZ-Datenlieferung bereitgestellt.
Das Objekt (die Anschrift) wird in allen Listen aufgeführt! |
Nach Prüfung und Bearbeitung der Daten können diese exportiert werden.
1.Über die Schaltfläche Exportieren im Statusbereich starten Sie den Export.
2.Wählen Sie das gewünschte Verzeichnis aus und speichern die Export-Datei im CSV-Format ab.
3.Über das Druck-Formular haben Sie die Möglichkeit die exportierten Eigentümer mit einem Serienbrief oder per E‑Mails über die Zensus-Datenweitergabe in Kenntnis zu setzen. Ein Musterbrief wird von SIDOMO bereitgestellt und kann bei Bedarf entsprechend angepasst werden.
4.Wurden die Eigentümerdaten erfolgreich exportiert, können Sie sich die Zensus-Datei im Windows-Explorer anzeigen lassen.
5.Wenn beide Export-Dateien erstellt sind, können Sie die Meldung an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchführen. |
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