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Informationen zu IBAN, BIC, Mandat-Referenz, Gläubiger-ID usw.

IBAN / BIC

Die 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) und die 8- bzw. 11-stellige BIC (Business Identifier Code) haben in Deutschland die Kontonummer und die Bankleitzahl abgelöst und sind für das SEPA-Verfahren zwingend erforderlich. Für deutsche Bankverbindungen ist nur noch die Angabe der IBAN erforderlich.

Mandat-Referenz / Mandat-Datum

Wenn Sie mit dem Zahlungspflichtigen das Lastschriftverfahren vereinbart haben, müssen Sie für die Erstellung einer SEPA-Basislastschrift oder einer SEPA-Firmenlastschrift eine eindeutige Mandatsreferenz beim Nutzer eintragen. Hierfür wird die eindeutige SIDOMO- Nutzernummer vorgeschlagen. Sie können aber auch eine individuelle Referenz vergeben. Zusätzlich ist zwingend das Datum der Zustimmung des Zahlungspflichtigen (Mandat-Datum) zum Lastschrifteinzug anzugeben.

 

Hinweis:

Üblicherweise müssen Sie die Mandat-Referenz beim Zahlungspflichtigen, d.h. im Nutzer eintragen.

Gläubiger-ID

Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird beim einziehenden Bankkonto, d.h. beim Empfängerbankkonto (i.d.R. im Bankkontostamm) eingetragen.

SEPA-LA (Anzahl SEPA-Lastschriften / Erste Ausführung am)

Im Feld SEPA-LA wird die Anzahl der bisher ausgeführten SEPA-Lastschriften des Zahlungspflichtigen angezeigt. Das rechts daneben stehende Datumsfeld zeigt das Datum der ersten Ausführung an.

 

Hinweis:

Wichtig für den ersten Lastschrifteinzug, da hier verlängerte Einreichungsfristen gelten (in der Regel 5 Bankarbeitstage). Nähere Informationen zu den Fristen erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Aus Sicherheitsgründen wird SIDOMO innerhalb der ersten 10 Tage nach der ersten Lastschrifteinreichung eine zusätzlich erstellte Lastschrift immer als Erstlastschrift kennzeichnen. Erst nach Ablauf der 10-Tages-Frist werden zukünftige Lastschriften als Folgelastschriften gekennzeichnet (Einreichungsfrist i.d.R. 2 Bankarbeitstage)!

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