Über die Schaltfläche
im Auswahlformular wird die Erstellung von Staffeln gestartet.
1: Objekt (z.B. bei Anpassung der VZ gemäß Abrechnung)
Werden die Änderungsmodi gemäß Abrechnung, Zahlung an WEG bzw. Zahlung an Eigentümer gewählt, können ein oder mehrere Objekte zur Anpassung der Vorschüsse/Vorauszahlungen gewählt werden.
Tipp: |
Über die Kontextfunktion ein oder mehrere Objekte auswählen können mehrere Objekte über das Auswahlformular des Objektstamms markiert oder gefiltert werden.
Zusätzlich können Objekte einer bestehenden Auswahl hinzugefügt oder aus dieser entfernt werden. |
1: Nutzer
Verwenden Sie einen anderen Modus, wählen Sie die Nutzer aus, für die eine Staffeländerung erstellt werden soll. Durch Doppelklick in das Auswahlfeld können Sie den Nutzerstamm öffnen und mehrere Nutzer gleichzeitig auswählen.
Tipp: |
Über die Kontextfunktion Auswählen können mehrere Objekte über das Auswahlformular des Nutzerstamms über Markieren oder Filtern ausgewählt werden.
Zusätzlich können bestimmte Nutzer zu einer bestehenden Auswahl hinzugefügt bzw. aus dieser entfernt werden. |
2: Konten
Staffeln
In dieser Variante werden nur Konten mit einer bestehenden Staffel berücksichtigt. Werden bestimmte Konten ausgewählt, werden nur diese mit existierender Staffel berücksichtigt.
Kontenplan
In dieser Einstellung werden für die ausgewählten Konten Staffeln erzeugt – unabhängig davon, ob in diesen Konten bereits eine Staffel existiert.
3: Änderung
Stichtag
Wählen Sie den Zeitpunkt, zu dem die neuen Staffeln erstellt werden sollen. Bei Erhöhungen von nicht gewerblichen Nutzern werden die Angaben in der Gruppe 5: Begrenzung berücksichtigt, sofern die Staffeln der Hauptmiete zugeordnet sind. Diese werden unter Objektstamm > Register Verwaltung definiert.
Hinweis: |
Wenn auf Staffeln Bezug genommen wird (z. B. bei einer prozentualen Änderung), ist die Basis der Staffeländerung immer die Staffel, die im Nutzer zum Vortag des gewählten Stichtags vorhanden ist.
Grundsätzlich werden Staffeln, bei denen zum Stichtag eine Staffel existiert und deren Beginn-Datum dem Stichtag entspricht, überschrieben (ausgenommen ist die MwSt.-Erhöhung). |
Modus
Wählen Sie einen Modus...
• gemäß Abrechnung
Sie können diese Option nutzen, wenn die Abrechnung durchgeführt wurde und Sie die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter entsprechend dem Kostenanteil der Einheit aus dieser Abrechnung anpassen möchten. Wählen Sie dazu unter 1: Objekt ein oder mehrere Objekte für die Staffeländerung aus. Tragen Sie anschließend das abgerechnete Wirtschaftsjahr ein. Es ist keine Auswahl von Konten erforderlich, da SIDOMO immer auf die bisher bestehenden Konten Bezug nimmt.
Methode der Berechnung: Kostenanteil der Einheit in der Abrechnungsperiode (die Anteile mehrerer Nutzer werden kumuliert) geteilt durch die Periode der Staffeln.
Beispiel: |
Die Einzelkosten in der Abrechnung betragen 1.800,- €. Die Zahlungsweise ist monatlich. Die neue Vorauszahlung würde 150,- € betragen. |
• Erhöhung um prozentualen Wert
Wenn Sie die Miete um einen prozentualen Wert erhöhen möchten, tragen Sie hier den entsprechenden Wert ein. Dieser gibt an, um welchen Betrag sich die aktuelle Miete erhöhen soll
Beispiel: |
bisherige Miete 3.000,- € zzgl. 5,5% Erhöhung = neue Miete 3.165,- € |
• Erhöhung auf festen Betrag
Wenn Sie die Miete auf einen festen Betrag setzen wollen, tragen Sie bitte hier den entsprechenden Betrag ein, auf den sich die aktuelle Miete ändern soll.
• Erhöhung um festen Betrag
Wenn Sie die Miete um einen festen Betrag erhöhen möchten, tragen Sie hier den entsprechenden Betrag ein.
Beispiel: |
bisherige Miete 3.000,- € zzgl. Erhöhung um 500,- € = neue Miete 3.500,- € |
• Erhöhung auf bestimmten QM-Preis (Bezug ist der im Kontenplan definierte Umlagewert als Fläche)
Wenn Sie die Miete an einen bestimmten Quadratmeterpreis anpassen möchten, tragen Sie hier den entsprechenden Preis ein.
Beispiel: |
Fläche = 100 m², Erhöhung auf 6,50 €/m² = neue Miete 650,- € |
• Erhöhung um festen QM-Preis (Bezug ist der im Kontenplan definierte Umlagewert als Fläche)
Beispiel: |
Fläche = 100 m², bisherige Miete 4,- €/m², Erhöhung um 1,- €/m² = neue Miete 500,- € |
• Erhöhung gemäß Mietspiegel
Wenn Sie die Miete gemäß eines erfassten Mietspiegels anpassen möchten, wählen Sie diese Option. Anschließend können Sie festlegen, ob der VON-Wert, der Mittelwert und der BIS-Wert des Mietspiegels für die Berechnung herangezogen werden sollen.
Hinweis: |
Da Mietspiegel in den letzten Jahren eine Tendenz zu immer größerer Komplexität aufweisen und vielfältigste Möglichkeiten zur Ab- und Aufwertungen bieten, ist die praktische Umsetzung verhältnismäßig aufwendig. Zudem muss bedacht werden, dass die Daten des Mietspiegels zuerst erfasst werden, um im Rahmen der Staffelanpassung verwendet werden zu können. |
• Zahlung an WEG
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Zahlungsverpflichtungen des Eigentümers gegenüber der WEG (Nutzer der H-Ebene), beispielsweise Vorschüsse und Erhaltungsrücklage. Diese Zahlungsverpflichtungen werden gemäß der Zuweisungstabelle unter Objekt > Register Buchhaltung (SEV) > 1: WEG-SE-Verwaltung auf den Sondereigentumsverwalter (Nutzer der Z-Ebene) übernommen.
• Zahlung an Eigentümer
Die Berechnung erfolgt ausgehend von den Zahlungsverpflichtungen des Mieters (Nutzer der M-Ebene), beispielsweise Miete und Nebenkosten, und setzt diese den Zahlungsverpflichtungen des Eigentümers (Nutzer der Z-Ebene) wie Vorschüsse für Bewirtschaftung/Rücklage und Verwaltergebühr gegenüber.
Der berechnete Betrag (Ausschüttung/Nachschuss) wird dem unter Objekt > Register Buchhaltung (SEV) > 1: WEG-SE-Verwaltung zugeordneten Ausschüttungskonto zugewiesen.
Beispiel: |
Der Eigentümer hat 200,00 € Vorschuss f. Bewirtschaftung zzgl. 50,00 € Vorschuss f. Rücklagen an die WEG sowie 20,00 € Verwaltergebühr für Sondereigentum zu leisten. Der Mieter hat 400,00 € Kaltmiete zzgl. 100,00 € Nebenkosten an den Eigentümer zu leisten.
500,00 € v. Mieter (M-Ebene: Miete & NK) - 250,00 € an WEG (Z-Ebene: Vorschüsse, SEV-Gebühr) - 20,00 € an Verwalter (Z-Ebene: SEV-Gebühr) ------------------------------------ = 230,00 € Ausschüttung |
• MwSt.-Satz
Wenn Sie die Miete der zur MwSt. optierenden Nutzer aufgrund eines geänderten gesetzlichen MwSt.-Satzes anpassen möchten, geben Sie hier bitte den entsprechenden neuen Wert ein.
Hinweis: |
Diese Methode findet grundsätzlich nur im Rahmen einer gesetzlichen Änderung des Umsatzsteuersatzes Anwendung. Die letzte Änderung fand zum 01.07.2020 von 19% auf 16% statt. |
• keine Änderung
In diesem Modus werden Staffeländerungen ohne Betrag generiert. Diese können in eine CSV-Datei exportiert, in Excel weiterverarbeitet und bei Bedarf wieder importiert werden.
Rundung
Entscheiden Sie, ob die errechneten Beträge gerundet werden sollen.
Änderung
Wählen Sie hier, ob nur ab einem bestimmten Änderungsbetrag (basierend auf der Periode) Staffeländerungen erzeugt werden sollen.
Folgende Anpassungsfilter stehen zur Verfügung:
•kein Mindestbetrag
•ab absolutem Mindestbetrag (Mieterhöhung/Mietminderung)
•ab positivem Mindestbetrag (Mieterhöhung)
•ab negativem Mindestbetrag (Mietminderung)
Beispiel: |
Bei einer Mindeständerung von 5,00 € würden nur dann neue Staffeln generiert werden, wenn sich die monatliche Miete absolut um mindestens 5,00 € verringern bzw. erhöhen würde. |
Staffel-Sperre
Die generierten Staffeln erhalten eine Sperre und werden trotz Übernahme in den Nutzer nicht bei der automatischen Sollstellung berücksichtigt.
Beispiel: |
Die Mietanpassung soll bereits in den Staffeln hinterlegt werden, damit die Briefe über den Export erzeugt werden können. Bis zur Zustimmung des Mieters werden die neuen Staffeln bei der automatischen Sollstellung nicht ausgeführt. |
Hinweis: |
Die Sperre in der Staffel ist nur bei der Automatischen Sollstellung wirksam. In Auswertungen, Listen und im Export werden die Staffeln immer berücksichtigt. |
4: Staffel
Diese Einstellungen werden nur bei Konten ohne bestehende Staffel angewendet.
Datum
Legt das Beginndatum der Staffel fest.
Erstmals:
Legt das Datum der erstmaligen Sollstellung fest.
Periode:
Legt die Periode der anzulegenden Staffel fest.
5: Begrenzung
Diese Maßgaben finden nur Beachtung bei nicht gewerblichen Nutzern und dem Erlöstyp Hauptmiete.
Im §558 Absatz 3 BGB wurde eine Regelung ergänzt, wonach die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken können. Diese Kappungsgrenze wird unter Objekt > Reg. Objekt > Reg. Verwaltung definiert.
Die Berechnung neuer Staffeln wird durch die in dieser Gruppe angezeigten Werte bezüglich der Höhe gedeckelt. Werden beim Generieren Nutzer verschiedener Objekte berücksichtigt und differieren diese Angaben zwischen den tangierten Objekten, so bleiben diese Felder leer.
Staffeländerungen generieren
Nachdem Sie die gewünschten Einstellungen vorgenommen haben, können Sie mit einem Klick auf die Schaltfläche
die Staffeländerungen erstellen lassen. Die erzeugten Staffeländerungen stehen anschließend im Auswahlformular für die weitere Bearbeitung und Übernahme zur Verfügung.
Hinweis: |
Soweit keine automatische Anpassung vorgenommen wird, erscheint eine präzise Meldung mit Angabe der jeweiligen Ursache.
Sollte das Erstmals-Datum nicht innerhalb der Periode liegen, so wird dieses in die Periode verlegt. |
Über das Menü Drucken können Sie eine Staffeländerungsliste mit diesen Daten anzeigen lassen. Diese Liste gibt Ihnen einen Überblick über die Staffeländerungen.