Hinweis: |
Grundsatz: Mit Hilfe der Manuellen Sollstellung können Sie nur die SOLL-Seite des Nutzerkontos bebuchen! Es kann keinesfalls der Bankkontostand verändert werden! |
Anwendungsbeispiele für die Manuelle Sollstellung sind bspw. das Einbuchen einer Forderung gegenüber einem Mieter oder Wohnungseigentümer oder eine Aufhebung bzw. Änderung einer bestehenden Forderung.
Auch das Einbuchen des Saldovortrages für den Nutzer kann über die Manuelle Sollstellung durchgeführt (siehe auch Tipps und Tricks zur Buchhaltung).
Die erfassten Buchungen werden direkt auf die Konten gebucht. Erfasste, aber noch nicht protokollierte Buchungen können über die Schaltfläche
(siehe auch Kontoauszug > Protokoll Man. Sollstellungen) als Erfassungsprotokoll ausgedruckt werden. Über die Funktion Stornieren innerhalb des Kontoauszuges bzw. des Erfassungsprotokolls kann eine falsche Buchung wieder zurückgenommen bzw. über die Funktion Bearbeiten verändert werden.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, zuerst die SOLL-Seite des Nutzerkontos zu buchen (mit Hilfe der Automatischen bzw. Manuellen Sollstellung).