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Soweit Indexklauseln eine rückwirkende Anpassung der Miete vorsehen, können diese über die Stapelbuchhaltung durch Korrekturbuchungen automatisch nachgebucht werden.

Beispiel:

Die Manfred Mann GmbH hat einen unbefristeten Gewerbemietvertrag mit Mietbeginn zum 01.02.2023 abgeschlossen. Der Wert der Mietzahlungen soll durch eine jährliche Mietanpassung sichergestellt werden. In dieser ist geregelt, dass die Miete immer zum 01.02. eines Jahres im gleichen Verhältnis zur Änderung des VPI (Verbraucherpreisindex für Deutschland) angepasst werden soll. Dabei soll jeweils der Indexwert des Monats Februar herangezogen werden. Da der Februar Indexwert in aller Regel erst zum 15. des Folgemonats veröffentlicht wird, kann die Anpassung erst verzögert, dann aber rückwirkend mit Wirkung zum Februar angepasst werden. Die Differenz zur bisherigen Miethöhe der schon ins Soll gestellten Monate muss daher über eine Korrekturbuchung erfasst werden.

 

Die Indexklausel umfasst die Ladenmiete von anfänglich 2.000 €.

 

 

In der Indexklausel muss die Option Korrektur: automatische rückwirkende Korrektur der Automatischen Sollstellung aktiviert werden.

 

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Im Rahmen der Indexanpassung sollte in aller Regel folgende Optionen gewählt werden:

Korrektur: automatische rückwirkende Anpassung der Automatischen Sollstellung

Stichtag = erforderlicher Indexmonat für den neuen Indexwert

 

Anschließend wird mit die Indexanpassung initiiert.

 

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Im Einstellungsformular muss in jedem Fall der für Staffeldatum 1 der Monat angegeben werden, zu dem die Indexmiete wirksam werden soll. Als Staffeldatum 2 ist in aller Regel der nächste Monatserste anzugeben. Da die Automatische Sollstellung schon bis Mai 2024 gelaufen ist, müsste demnach eine rückwirkende Korrekturbuchung für die Monate Februar bis Mai 2024 (4 Monate) erzeugt werden. Anschließend wird die Verarbeitung mit fortgeführt.

 

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Laut Protokoll werden 29,32 € auf die Netto-Ladenmiete aufgeschlagen, was eine Änderung von 34,89 € auf die Brutto-Ladenmiete bedeutet.

 

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Sämtliche Nutzer, bei denen eine rückwirkende Staffelanpassung veranlasst wird, werden in einer separaten Meldung aufgeführt.

 

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In der Stapelbuchhaltung werden die 4 Korrekturbuchungen für die Monate Februar bis Mai 2024 bereitgestellt. Diese Korrekturbuchungen können anschließend in die Buchhaltung über die Schaltfläche übernommen werden. Da der Mieter nicht am Lastschrifteinzug teilnimmt, werden keine Lastschriften in Höhe des Differenzbetrages erstellt.

 

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Nachdem die Stapelbuchungen eingebucht wurden, werden diese im Kontoauszug dargestellt. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftsperiode erhält jede Buchung das entsprechende Wirtschaftsjahr. Zudem erhält jede Korrekturbuchung eine eigene OP-Nummer. Der Buchungstext wird variabel [Monat].[Jahr]gestaltet. Es wurden keine Lastschriften erzeugt, da der Nutzer nicht am Zahlungsverkehr teilnimmt.

 

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In der OP-Verwaltung erhält man 3 eigenständige OP, die über die Buchungserfassung oder den Zahlungsträgerimport angesprochen werden können. Da in unserem Fall gleichzeitig Lastschriften generiert wurden, werden die nur mit aktivierter Option inkl. Zahlungen angezeigt.

 

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