Nutzertyp
Bei Bedarf können bestimmte Nutzertypen gefiltert werden, um bspw. unterschiedliche Entgelte bzw. Zuschläge für die Nicht-Teilnahme am Lastschriftverkehr berechnen zu können.
Zur Auswahl stehen folgen Selektionen:
•alle (Filter inaktiv)
•Mieter (Mietshaus und Wohnanlage)
•Mieter (Mietshaus)
•Mieter (Wohnanlage)
•Eigentümer in Wohnanlage
Gewerbe
Bei Bedarf können gewerbliche und nicht gewerbliche Nutzer gefiltert werden, um bspw. unterschiedliche Entgelte bzw. Zuschläge für die Nicht-Teilnahme am Lastschriftverkehr berechnen zu können.
Zur Auswahl stehen folgen Selektionen:
•alle (Filter inaktiv)
•kein Gewerbe
•Gewerbe
Mahnung
Filtert wahlweise Nutzer, für die innerhalb des eingegebenen Wirtschaftsjahres mindestens ein Mahnentgelt gebucht wurde.
Zur Auswahl stehen folgende Optionen:
•alle (Filter inaktiv)
•mit Mahnungen (Standard)
•mit Mahnungen auf Unterkonto
•mit Mahnungen auf Einzelkonto
•ohne Mahnungen
Wirtschaftsjahr (Beginn - Ende)
Filtert wahlweise aus Objekten mit dem ausgewählten Beginn/Ende des Wirtschaftsjahres. Dieses basiert auf dem unter Objekt > Register Abrechnung definierten Abrechnungsturnus.
Zur Auswahl stehen folgen Selektionen:
•alle (Filter inaktiv)
•Jan - Dez
•Feb - Jan
•Mrz - Feb
•Apr - Mrz
•Mai - Apr
•Jun - Mai
•Jul - Jun
•Aug - Jul
•Sep - Aug
•Okt - Sep
•Nov - Okt
•Dez - Nov
Zeitraum (Berechnungszeitraum der Sollstellungstermine)
Der Zeitraum sollte mit dem Wirtschaftsjahr übereinstimmen.
Das Ende-Datum fungiert hier als Filter für die Berücksichtigung von Stammsätzen (Firmen, Objekte, Einheiten und Nutzer), jedoch <u>nicht</u> für die Filterung bestimmter Mahnentgelte im gewählten Zeitraum. Für die Auswahl der gebuchten Soll-Mahnentgelte zählt ausschließlich das WJ.
Beispiel:
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Beispiel A:
Ein Objekt wurde bis zum 30.09.2024 verwaltet und es werden die Mahnentgelte für das WJ 2024 (Januar - Dezember) ermittelt. Das Objekte wird berücksichtigt.
Beispiel B:
Ein Objekt wurde bis zum 2023 verwaltet und es werden die Mahnentgelte für das WJ 2024 (Januar - Dezember) ermittelt. Das Objekte wird nicht berücksichtigt.
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Hinweis:
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Die Berechnung der Mahnentgelte kann nur für ein Abrechnungsjahr durchgeführt werden, da die Mahnentgelte über das Wirtschaftsjahr ermittelt, dem Sachkonto zugewiesen und als Festbetrag eingetragen werden.
Eine Verkürzung oder Verlängerung des Zeitraum, sofern es sich nicht um ein Rumpf- oder Streckjahr handelt. ist daher nicht möglich.
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Wirtschaftsjahr
In aller Regel empfiehlt sich die Übertragung der Mahngebühren zum bzw. nach dem Ende des Wirtschaftsjahres, da die angefallenen Mahngebühren aus den erfassten Soll-Buchungen ermittelt werden.
Hinweis:
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Die Berechnung der Mahnentgelte kann nur für ein Abrechnungsjahr durchgeführt werden, da die Mahnentgelte über das Wirtschaftsjahr ermittelt, dem Sachkonto zugewiesen und als Festbetrag eingetragen werden.
Eine Verkürzung oder Verlängerung des Zeitraum, sofern es sich nicht um ein Rumpf- oder Streckjahr handelt. ist daher nicht möglich.
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