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Der Bestandteil Darstellung der Instandhaltungsrücklage stellt die Instandhaltungsrücklage auf Basis zweckbestimmter Zahlungen (auf dieser Seite nur RL oder Rücklage genannt) und die Soll-Rücklage (beschlossene Rücklagen) der Gemeinschaft gegenüber.
•Die Instandhaltungsrücklage wurde vom BGH (Urteil vom 04.12.2009 mit Az. Z VR 44/09) gefordert und bildet sich aus sämtlichen Zahlungen, die mit der Zweckbestimmung zur Bildung der Instandhaltungsrücklage bei der Gemeinschaft eingegangen sind. Hierbei sind ausschließlich die Zahlungen bspw. durch die Eigentümer auf das WEG-Bankkonto entscheidend. Die Überträge (Geldtransfer) vom WEG-Girokonto auf das Rücklagebankkonto und zurück sind für diese unerheblich. •Die Soll-Rücklage ergibt sich aus einer fortlaufenden Erfassung der beschlossenen Zuführungen, Entnahmen, Zinsen, Steuern, Soli und Gebühren. SIDOMO bezieht die Beträge aus dem Rücklagenstamm der Rücklagen des Typs Soll. I. Anfangsbestand Die Rubrik "I. Anfangsstand der IHR" ermittelt den Anfangsstand der Instandhaltungsrücklage zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Die Berechnung legt das Soll-Vermögen (Summe der Rücklagen des Typs "Soll") als Grundlage zu Grunde und ermittelt die zum Stichtag des Abrechnungsbeginns bestehenden Fehlbeträge und evtl. Überzahlungen bezüglich der IHR. Häufiger vorkommende Abweichungen werden aus in den Abrechnungsergebnissen des Vorjahres enthaltenen Fehlbeträge/Überzahlungen (Anteil IHR) resultieren, da diese naturgemäß erst im darauf folgenden Jahr gezahlt werden.
Diese Rubrik versteht sich als optional einblendbar, da sie i.d.R. nur dann Sinn macht, wenn überhaupt Abweichungen zur beschlossenen Rücklage bestehen. Ansonsten dient sie in erster Linie zur Überprüfung von evtl. Abweichungen.
II. IHR Die Rubrik "II. Instandhaltungsrücklage (IHR)" stellt die eigentlich vom BGH geforderte Darstellung der Instandhaltungsrücklage dar. Sie wird häufig auch als tatsächliche Instandhaltungsrücklage bezeichnet.
Sie bildet sich in der Theorie aus der Summe sämtlicher Zahlungen, die mit der Zweckbestimmung zur Bildung der Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft zugegangen sind. Dies können Anteile in den Hausgeld-Vorauszahlungen, Sonderumlagen zur Erhöhung der Rücklage, Zinserträge auf den Rücklagekonten, gemeinschaftliche Fremdeinnahmen (Gemeinschaft vermietet einen Stellplatz im Gemeinschaftseigentum an einen Mieter) sowie individuelle Zuführungen (Umzugspauschalen bei Mieterwechsel), die bestimmungsgemäß in die Rücklage überführt werden, sein.
In SIDOMO® wird sie basierend auf der Rubrik "I. Anfangsstand der IHR" zzgl. der Zahlungen im Abrechnungszeitraum (Buchungen im Wirtschaftsjahr bleibt unberücksichtigt) abzgl. der beschlossenen Entnahmen, Steuern und Gebühren der Rücklagekonten des Typs "Soll" ermittelt. Zwischen Instandhaltungsrücklage und Soll-Vermögen können also keine Abweichungen bezüglich dieser Beträge auftreten.
III. Soll-Vermögen Die Rubrik "III. Soll-Vermögen" bildet sich aus dem im Rücklagenstamm des Typs "Soll" erfassten Rücklagen und stellt hiermit die beschlossene Instandhaltungsrücklage dar. Hier bleiben abweichende Zahlungsflüsse unberücksichtigt.
IV. Kontrollrechnung Die Rubrik "IV. Kontrollrechnung" hat 2 wesentliche Funktionen. •Zum einen soll sie die rechnerische Richtigkeit der beiden oben aufgeführten Rücklagezustände belegen, indem ausgehend vom Soll-Vermögen sämtliche Fehlbeträge zum Ende des Abrechnungszeitraums abgezogen und Überzahlungen hinzugerechnet werden. Das Ergebnis muss in jedem Fall mit der Summe aus der Rubrik "II. Instandhaltungsrücklage (IHR) identisch sein. Ist dies nicht der Fall, so müssen die einzelnen Beträge geprüft werden! •Zum zweiten können aus dieser Rubrik die Fehlbeträge und Überzahlungen zum Ende des Abrechnungszeitraums abgelesen werden. Da hier bestimmungsgemäß nur Fehlbeträge und Überzahlungen bezogen auf die Instandhaltungsrücklage dargestellt werden, ersetzt dies nicht den Vermögensstatus, der sämtliche Fehlbeträge und Überzahlungen berücksichtigt! •
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Modus Wählen Sie hier, in welcher Detaildichte diese Rubrik ausgegeben werden soll (Beispielabbildungen hier). Es wird ausdrücklich der Modus detailliert ohne Nullpositionen empfohlen, da hier weder zu stark verdichtet wird und damit Detailinformationen verloren gehen als auch keine überflüssigen irrelevanten Positionen aufgeführt werden!
Kontrolle Wählen Sie hier, ob auch die Kontrollrechnung der tatsächlichen Rücklagen ausgegeben werden soll.
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Bemerkung zur Darstellung der Soll-& Ist-Rücklage drucken In diesem Feld kann ein Bemerkungstext direkt unterhalb dieser Rubrik ausgedruckt werden. Der Text ist objektspezifisch (gilt also für alle Nutzer des Objekts) und wird im nächsten Jahr wieder vorgeschlagen.
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