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WEG-Versammlung (Tagesordnungspunkte)

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Die Tagesordnungspunkte beinhalten zusätzlich zum Thema des TOP auch Abstimmungsregeln, vorgefertigte Beschlussvorschläge und den eigentlichen Beschluss

 

Im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes besteht, auch nach der letzten WEG-Reform über das zum 01.12.2020 in Kraft getretene WEMoG, gemäß § 24 Abs. 8 WEG die Pflicht zur Führung einer Beschluss-Sammlung. Soweit ein Verwalter vorhanden ist, ist dieser nach § 24 Abs. 8 Satz 1 WEG zur Führung einer Beschlusssammlung verpflichtet.

 

Funktionsweise

 

(1)Erstellen Sie Tagesordnungspunkte (TOP) für ihre Eigentümerversammlungen.

(2)Im Anschluss können diverse Ausdrucke wie eine Tagesordnung erstellt und den Wohnungseigentümern zur Einladung als Beilage mitgeben bzw. direkt in einem Einladungsschreiben Abrechnungsbrief inkl. TOP integriert werden.

(3)Für die Eigentümerversammlung können Sie anschließend die Anwesenheitsliste sowie die Stimmzettel für die einzelnen Wohnungseigentümer ausdrucken lassen. Die Stimmzettel enthalten nun automatisch die von Ihnen angelegten TOP s.

(4)Im Anschluss bzw. während der Versammlung können Sie die jeweiligen Beschlüsse, angelehnt an die vorher von Ihnen definierten TOP s, erfassen. Angenommene wie abgelehnte Beschlüsse, Gruppierungen in Form von Beschlussarten sowie zusätzliche Vermerke (allstimmig, mehrheitlich, qualifizierte Mehrheit usw.) können in der Maske erfasst werden. Selbstverständlich enthält die Beschluss-Sammlung sämtliche gesetzlich erforderlichen Bestandteile. Die Beschlüsse werden chronologisch in der Reihenfolge der Erfassung durchnummeriert und können im Nachhinein nicht gelöscht werden. Um aufgehobene, erfolgreich angefochtene und bedeutungslose Beschlüsse zu kennzeichnen, steht Ihnen der entsprechende Beschluss-Status zur Verfügung. Gelöschte Beschlüsse werden weiterhin im System geführt, jedoch mit durchgestrichenem Beschlusswortlaut ausgedruckt.

 

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Allgemeiner Aufbau und empfohlene Vorgehensweise

Einführung

Alle Beschlüsse mit Ausnahme der Beschlüsse zur Geschäftsordnung müssen Teil der Beschlusssammlung sein. Abgelehnte und angenommene Beschlüsse werden in gleicher Weise in die Beschluss-Sammlung aufgenommen. Darüber hinaus sind auch gerichtliche Entscheidungen, die Sachverhalte nach § 44 WEG betreffen, in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen.

 

Was ist aufzunehmen?

Welche Pflichtinhalte sind aufzunehmen?

Beschlüsse aus ordentlicher/ außerordentlicher Eigentümerversammlung

Datum und Ort der Versammlung

schriftliche Umlaufbeschlüsse

Datum und Ort der Verkündung

gerichtliche Entscheidungen gemäß §43 WEG (Urteil ab 01.07.2007)

Datum, Gericht und beteiligte Parteien

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