Die Anwesenheitsliste sowie die Stimmzettel können in den Programmteilen WEG-Versammlung - TOP, WEG-Versammlung und im Objekt über den Menüpunkt Drucken angezeigt, als PDF-Datei gespeichert oder ausgedruckt werden.

Im folgenden Dialog können weitere Einstellungen zum Ausdruck vorgenommen werden.

1: Versammlung
Datum
Wählen Sie die gewünschte Versammlung aus.
Sortierung
Die Sortierung kann nach Namen der Eigentümer oder nach Nummer der Eigentümer erfolgen. Der Nutzername orientiert sich am primären Namensfeld des Nutzers. Als Name wird der Ansprechpartner des Nutzers in der Zusammensetzung Nachname - Vorname - Titel verwendet.
Nutzergruppe
Mit der Option Nutzer zusammenfassen und gemeinsam ausgeben werden Nutzer aus Nutzergruppen zusammengefasst. In der Nutzergruppe muss die Option Abrechnungen der zugeordneten Nutzer je Objekt zusammenfassen aktiviert sein. Dadurch wird eine deutlich vereinfachte Darstellung und Handhabung vom Mehrfacheigentümern ermöglicht.
Hierbei wird das im Objekt hinterlegte Stimmprinzip für den Stimmanteil wie folgt berücksichtigt:
- Kopfprinzip = Stimmanteile werden nicht summiert
- Objektprinzip = Stimmanteile werden aufsummiert
- Wertprinzip = Stimmanteile werden aufsummiert
Der für die doppelt qualifizierte Mehrheit zusätzlich und unabhängig vom Stimmprinzip erforderliche Miteigentumsanteil bleibt davon unberührt und wird daher für die Nutzer einer Nutzergruppe immer summiert.
Beispiele:
Eigentümer A hat 3 Einheiten:
Kopfprinzip = 1 Stimme, Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA
Eigentümer A hat 2 Einheiten sowie eine Einheit mit seiner Tochter gemeinsam:
(Kopfprinzip = 1 Stimme + eine gemeinsame Stimme mit seiner Tochter,
Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA)
2: Anteile
Hier wird der im Objekt > Versammlung hinterlegte Verteilungsschlüssel für den Miteigentumsanteil, auch kurz MEA oder ME-Anteil genannt, vorgeschlagen. Alternativ kann der gewünschte Umlageschlüssel ausgewählt werden.
Er ist z.B. für die doppelt qualifizierte Mehrheit bei Beschlüssen über bauliche Veränderungen zwingend erforderlich.
3: Abstimmung
Stimmprinzip
Das Stimmprinzip definiert die Wertung der Stimmen im Rahmen der Beschlussfindung und wird zwingend für die Ermittlung des Beschlussergebnisses benötigt.
Kopfprinzip
Das Kopfprinzip ist das gemäß §25 WEG geregelte Stimmprinzip. Es wird jedoch häufig schon im Rahmen der Teilungserklärung auf das Objekt- oder Wertprinzip abgeändert. Beim Kopfprinzip hat jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümerkonstellation eine Stimme.
Objektprinzip
Beim Objektprinzip zählt jede Sondereigentumseinheit, unabhängig von Art, Größe und Miteigentumsanteil mit dem Anteil 1. Damit sind sie bezogen auf die Stimmwertigkeit gleich. Man könnte es im SIDOMO-Sprachgebrauch auch als Einheitenprinzip ansehen.
Wertprinzip
Das Wertprinzip basiert auf den in der Teilungserklärung festgelegten Miteigentumsanteilen.
Beispiele:
Eigentümer A hat 3 Einheiten:
Kopfprinzip = 1 Stimme, Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA
Eigentümer A hat 2 Einheiten sowie eine Einheit mit seiner Tochter gemeinsam:
Kopfprinzip = 1 Stimme + eine gemeinsame Stimme mit seiner Tochter,
Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA)
Stimmanteil
Der hier zu hinterlegende Stimmanteil ist nur dann zu erfassen, wenn die Stimmen eine abweichende Teilnehmermenge erfordern. Ansonsten bleibt dieses Feld leer.
Beispiel:
Um Einheiten in der Abrechnung zusammenzufassen und nur noch einen Abrechnungsausdruck zu erhalten, wurden die Einheiten zusammengefasst. Dies kann z.B. beim Zusammenfassen von einer Wohnung und einem Stellplatz der Fall sein. Trotzdem haben beide Einheiten im Objektprinzip eine Stimme, die ansonsten untergehen würde.
Normalerweise muss kein abweichender Stimmanteil hinterlegt werden.
Beispiel für die WEG-Anwesenheitsliste:
Beispiel für die WEG-Abstimmliste:
Beispiel für den WEG-Stimmzettel:
Bitte beachten Sie, dass die Funktion Abstimmung im jeweiligen Tagesordnungspunkt (TOP) aktiviert ist.