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Dieser Programmteil bietet Ihnen die Möglichkeit, sich eine Übersicht der Prozentsätze des Vorsteuerabzuges darstellen zu lassen. Im Gegensatz zur USt.-Ergebnisliste werden hier keine Umsätze berücksichtigt, wodurch die VSt.-Sätze deutlich schneller ermittelt werden können. Weiterhin besteht hier die Möglichkeit, Objekte bezüglich des Objektverwaltungszeitraums einzugrenzen, und damit nicht mehr verwaltete Objekte auszublenden. Diese Übersicht ist ein exklusiver Bestandteil des Zusatzmoduls "Stammdatenerweiterung".
Hinweis: |
Die hier ausgewerteten Prozentsätze des VSt.-Abzuges basieren auf den unter Objekt > Register Objekt > Register Ämter > VSt.-Abzug eingetragenen Modus zur Ermittlung des Vorsteuerabzuges. |
Zeitraum:
Geben Sie hier den für die Ermittlung des VSt.-Abzuges zugrunde liegenden Zeitraum an. Objekte die nicht innerhalb des Zeitraums liegen, bleiben unberücksichtigt.
VSt.-Abzug:
Bei Bedarf können Sie die Ermittlung des VSt.-Abzuges auf bestimmte Modi des VSt.-Abzuges eingrenzen.
Sie bekommen die Anzahl aller berücksichtigter Objekte und die Anzahl je VSt.-Abzug-Modus angezeigt.
Schaltfläche |
Beschreibung |
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Ruft das aktuelle Objekt im Bearbeitungsmodus auf. |
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Ruft die Einheiten des aktuellen Objekts auf. |
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Ruft die Nutzer des aktuellen Objekts auf. |
Wird die Schaltfläche
eingeblendet, so existieren in den ausgewerteten Objekten bestimmte Auffälligkeiten in Bezug auf Nutzungsänderungen. Folgt also bspw. einem optierenden Nutzer ein nicht optierender Nutzer in der gleichen Einheit, so wird das von SIDOMO als Umwidmung interpretiert. Für den Zeitraum, in dem der optierende Nutzer als Mieter eingetragen ist, zählt die vermietete Fläche als abzugsberechtigt im Rahmen des VSt.-Abzuges. Ab dem Zeitpunkt ab dem der neue nicht optierende Nutzer als Mieter eingetragen ist, zählt die Fläche als nicht abzugsberechtigt. Durch Betätigen dieser Schaltfläche erhalten Sie eine Auflistung aller Einheiten, in denen diese Auffälligkeit festgestellt wurde.

Über das Menü "Drucken > VSt.-Abzug-Liste" kann die Übersicht der VSt.-Abzüge aufgerufen und ausgedruckt werden.