JavaScript bitte einschalten für diese Dokumentation

Navigation: Kapitel > Stammdaten > Objekt > Bearbeitung > WEG

Vertreter (Eingaben auf diesem Register nur noch für historische Aufbewahrung)

Themen Zurück Top Vor Menü

Ruft die übergeordnete Hilfeseite auf.

 

Hinweis:

Dieses Register hat seine Bedeutung durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2007 erhalten. Es wird praktisch gegenstandslos mit dem WEModG 2020 und wird derzeit ausschließlich zur Vorhaltung historisch erfasster Daten bereitgestellt.

 

Dieses Register ist Bestandteil des Moduls WEG-Verwaltung und steht ausschließlich in Wohnanlagen (WEG) zur Verfügung.

 

Gemäß §45 Abs. 2 und 3 WoEigG (WEG) kann die gerichtliche Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters und dessen Vertreters erforderlich sein. Dem kann in aller Regel eine Eigentümergemeinschaft zuvorkommen und selbst einen Ersatzzustellungsvertreter im Rahmen eines Beschlusses bestimmen. Über die Funktion Auswählen kann ein Ersatzzustellungsvertreter und dessen Vertreter per Nutzerstamm (Miteigentümer) oder per Lieferantenstamm (Anwälte, Notare usw.) eingetragen werden.

 

Über den Menüpunkt Drucken > WEG-Vertreterliste aus der Listenansicht kann eine Übersicht der Ersatzzustellungsvertreter insbesondere über mehrere Objekte erstellt werden.

 

© 1984-2025 Deflize und Partner GmbH, Ludwigshafen am Rhein