Hinweis: |
Es steht eine optimierte Abrechnung auf Basis der viel beachteten Musterabrechnung 3.0 des VDIV zur Verfügung. |
Zusätzlich zu der im Grundmodul angebotenen Möglichkeit, Mieter in Mietshäusern zu verwalten, können Sie mit diesem Modul die Eigentümer in den Eigentumswohnanlagen verwalten. Neben den analog zur Verfügung stehenden Funktionen wie Stammdatenverwaltung mit Rücklagenverwaltung (praktisch unbegrenzt), Buchhaltung, Mahnwesen und Abrechnung können darüber hinaus die neuen Hausgelder mit dem Wirtschaftsplan kalkuliert werden. Der Wirtschaftsplan wird aus den Vorjahreszahlen entwickelt und kann in verschiedenen Varianten (max. 9 je Objekt) ausgedruckt werden. Hierbei können auch Differenzbeträge zwischen alten und neuen Hausgeldern auf die Restmonate verteilt werden. Zu einem beliebigen Zeitpunkt kann dann eine dieser Varianten per Tastendruck für verbindlich erklärt werden. Dann erfolgt automatisch die Übernahme der Wirtschaftsplan-Zahlen in die nächste Sollstellung der Eigentümer. Der Wirtschaftsplan kann ebenso gut auch für die Neukalkulation der Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter benutzt werden.
In Verbindung mit diesem Modul erhalten Sie weiterhin die Möglichkeit, einen bestimmten Sonderumlagebetrag auf die Eigentümer umzulegen. Mit Hilfe des Probeausdrucks können Sie testweise die Umlage berechnen und von der WEG-Versammlung zuerst genehmigen lassen.
Im Modul WEG-Verwaltung sind die folgende Module enthalten...
•WEG-Versammlung (inkl. Beschluss-Sammlung)
Sondereigentumsverwaltung (gewerbliche Zwischenvermietung)
Dieses Modul ist nur in Verbindung mit dem Modul WEG-Verwaltung einsetzbar! Neben den bereits zuvor geschilderten Funktionen können Sie mit diesem Modul evtl. vorhandene Garantiemietverhältnisse und evtl. vorhandene Mieter in den Eigentumswohnungen zusätzlich verwalten. Somit erhalten Sie die Möglichkeit für eine Einheit maximal 3 Abrechnungen mit separaten Umlageschlüsseln (für den Eigentümer, den gewerblichen Zwischenmieter und den Mieter) mit sämtlichen Nutzerwechseln zu berechnen.