Mit dieser Einstellung kann gewählt werden, ob... •nur eine Abrechnung für den aktuellen Eigentümer über den gesamten Abrechnungszeitraum •jeweils zeitanteilige Abrechnungen für alle Eigentümer im Abrechnungszeitraum erstellt werden.
Bei der ersten Variante werden dem aktuellen Eigentümer die Soll-Vorschüsse (also die im Wirtschaftsplan wirksam beschlossenen) anerkannt. Der Vor-Eigentümer haftet weiterhin für die Zahlung der bis zum Eigentümerwechsel fälligen Vorschüssen. Ausnahme bildet dort eine in der Teilungserklärung vereinbarte "Erwerberhaftung", die dem aktuellen Eigentümer nicht gezahlte Vorschüsse des Voreigentümers anlastet und daher nur die Ist-Vorschüsse (also die geleisteten Zahlungen) zuerkennt. Ebenso wird im Erbfall (Universalsukzession) von einer Haftung für nicht geleistete Zahlungen ausgegangen. Bei den jeweiligen aktuellen Eigentümern ist im Nutzer das Merkmal <i>Gesamtrechtsnachfolge</i> zu setzen!
Im Gegensatz dazu werden Überzahlungen des Vor-Eigentümers grundsätzlich dem neuen Eigentümer zuerkannt.
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