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In diesem Abrechnungsmodus werden im Datengitter sämtliche Eigentümer aufgelistet, die zwischen Abrechnungsbeginn und dem eingetragenen Stichtag Eigentümer waren. Eigentümer die zum Stichtag nicht mehr Eigentümer sind, werden als inaktive Eigentümer geführt und grau eingefärbt. Als aktive Eigentümer gelten nur die zum Stichtag gültigen Eigentümer.
In diesem Abrechnungsmodus wird nur für den zum Stichtag gültigen Eigentümer (sog. aktive Eigentümer) eine Einzelabrechnung erstellt. Für diese Eigentümer wird eine Einzelabrechnung über den gesamten Abrechnungszeitraum erstellt. Die Vorschüsse der Voreigentümer im Zeitraum werden je nach Fall auf Soll- oder Ist-Basis dem gültigen Eigentümer angerechnet. Ebenso werden Festbeträge (801), Verbräuche (802) und Nutzerumlagen (700-709) der Voreigentümer dem neuen Eigentümer zugerechnet. Als Stichtag sollte das voraussichtliche Beschlussdatum der Abrechnung eingetragen werden. (mehr...) Spalte Übergang Diese Spalte enthält die hinterlegte Form der Eigentumsübertragung, die beim werdenden Nutzer als Nachfolge eingegeben werden sollte. Wurde keine Nachfolge eingetragen, so gilt für SIDOMO im Berechnungslauf die Einzelrechtsnachfolge. Spalte Rechtsnachfolge Diese Spalte enthält das hinterlegte Datum der Eigentumsübertragung, die beim werdenden Nutzer als Übergang eingegeben werden sollte. Wurde kein Übergang eingetragen, so gilt für SIDOMO im Berechnungslauf das Beginn-Datum als Datum der Eigentumsübertragung.
Lesen Sie auch die weiteren Informationen zum Abrechnungsmodus Erwerberhaftung inkl. Abrechnungsspitze in SIDOMO.
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Sachverhalt Ernie Müller ist von 15.09.2000 bis 22.02.2008 Eigentümer der Wohnung. Am 07.01.2008 wird der notarielle Grundstückskaufvertrag zwischen Ernie Müller (Verkäufer) und den Eheleuten Schmidt (Käufer) geschlossen. Die Eheleute Schmidt werden am 23.02.2008 ins Grundbuch eingetragen und sind ab diesem Zeitpunkt Eigentümer der Wohnung. In der Teilungserklärung wurde keine Erwerberhaftung vereinbart. Nach einem Jahr muss die Wohnung zwangsversteigert werden. Mit Zuschlagsbeschluss vom 09.04.2009 hat Otto Mayer die Wohnung ersteigert. Ab diesem Datum ist er Eigentümer der Wohnung. In der am 03.05.2009 stattfindenden Eigentümerversammlung soll die Jahresabrechnung beschlossen werden. Der abgerechnete Zeitraum umfasst das Kalenderjahr 2008. Eingaben für den Nutzerstamm Bei der Eigentumsübertragung von Ernie Müller auf die Eheleute Schmidt handelt es sich um einen rechtsgeschäftlichen Erwerb und in der Teilungserklärung wurde keine Erwerberhaftung vereinbart. Bei der Eigentumsübertragung von den Eheleuten Schmidt auf Otto Mayer handelt es sich um eine Versteigerung. Daher sollte in beiden Fällen bei den werden Eigentümern (Eheleute Schmidt und Otto Mayer) die Einzelrechtsnachfolge als Form der Eigentumsübertragung (siehe Nutzer > Reg. Nutzer > Feld Übergang) eingetragen werden. Als Übergangsdatum (siehe Nutzer > Reg. Nutzer > Feld Nachfolge) sollte für die Eheleute Schmidt der 23.02.2008 (Eintragung ins Grundbuch) und für Otto Mayer der 09.04.2009 (Zuschlagsbeschluss) eingetragen werden. Eingaben für die Abrechnung Als Stichtag sollte der 03.05.2009 für die voraussichtliche Genehmigung der Jahresabrechnung eingetragen werden. Über den Stichtag wird der aktive (gültige) Eigentümer ermittelt. Auflistung der Nutzer in der Abrechnung In der Auflistung der Nutzer im Abrechnungsformular erscheinen alle 3 Nutzer. Ernie Müller und die Eheleute Schmidt werden als inaktive Eigentümer aufgeführt, da sie zwischen Anfang des Abrechnungszeitraum (01.01.2008) und dem Stichtag (03.05.2009) Eigentümer waren > jedoch nicht mehr sind. Otto Mayer ist zur ordentlichen Eigentümerversammlung (Beschlusszeitpunkt der Jahresabrechnung) Eigentümer der Wohnung und wird aufgrund dessen als aktiver Eigentümer geführt. Berechnungsmethodik in der Abrechnung Nur Otto Mayer erhält eine Jahresabrechnung. Die Jahresabrechnung für Otto Mayer umfasst den gesamten abgerechneten Zeitraum. Otto Mayer werden in der Abrechnung die Soll-Vorschüsse von Ernie Müller und den Eheleuten Schmidt zugerechnet. Eventuell aufgelaufene Fehlbeträge aus den Sollstellungen tragen weiterhin die Eigentümer Ernie Müller und Eheleute Schmidt selbst. Im Gegensatz dazu werden deren evtl. geleisteten Überzahlungen Otto Mayer gutgeschrieben. Dessen eigene Vorschüsse werden auf Ist-Basis > also nur tatsächlich geleistete Vorschüsse > angerechnet. Nutzerbezogene Umlagewerte und die Korrekturposten fließen in die Einzelabrechnung von Otto Mayer ein.
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