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In Abhängigkeit der von Ihnen getroffenen Vereinbarungen (Anzahl Mahnungen) bei den jeweiligen Nutzern (siehe Stammdaten > Nutzerstamm > Registerblatt Mahnwesen), müssen Sie hier die entsprechenden Textblöcke eintragen. SIDOMO unterscheidet hierbei zwischen den Eigentümern, Zwischenmietern und Mietern in der WEG-Verwaltung und den Mietern im Mietshaus. Zusätzlich unterscheidet das Programm in gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzer und der maximalen Anzahl Mahnungen des jeweils betroffenen Nutzers.

 

Beispiel:

Mieter X soll maximal 3-mal gemahnt werden, daher kann der Text der 1. Mahnung von maximal 3 relativ "human" gehalten werden. Mieter Y hingegen soll höchstens 2 Mahnungen erhalten. Hier muss schon die 1. Mahnung von maximal 2 die entsprechende "Schärfe" enthalten. Das Automatische Mahnwesen (siehe Buchhaltung > Offene-Posten-Verwaltung > Mahnen) erkennt den entsprechenden Fall und stellt den richtigen Textblock zur Verfügung. Die Textblöcke werden über die Schnittstelle Textverarbeitung nach Word weiter gegeben.

 

Mit SIDOMO können Sie die 48 verschiedenen Mahntexte als Vorlage verwalten und bis auf Nutzerebene Änderungen zur Vorlage abspeichern. Eine Änderung der Vorlage wirkt sich auf alle Nutzer aus, die keine spezifische Änderung (für die Firma, Objekt, Einheit oder des Nutzers) besitzen.

 

 

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