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Haben Sie das Zusatzmodul Stammdatenerweiterung erworben, so können Sie auf diesem Registerblatt die Flächen des Objektes dokumentarisch verwalten. Im unteren Teil erhalten Sie eine Aufstellung aller erfasster Einheiten dieses Objektes, gruppiert nach der Einheiten-Bezeichnung und der Finanzierungsform (siehe Stammdaten > Einheitenstamm > Registerblatt Einheit).

Definitionen nach DIN 277 (Auszug):
Nutzflächen (NF):
Die NF dienen der Nutzung des Bauwerks aufgrund seiner Zweckbestimmung.
Funktionsflächen (FF):
Die FF dienen der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen, z.B. für Abwasser, Wasser, Heizung, Gas, elektrischen Strom, Fernmelde-, Raumluft- und Fördertechnik, von Abfall- und Feuerlöschanlagen.
Verkehrsflächen (VF):
Die VF dienen dem Verkehr innerhalb des Bauwerks und dem Verlassen im Notfall (ausgenommen sind Bewegungsflächen innerhalb von Nutz- und Funktionsflächen wie Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen).
Netto-Grundfläche (NGF):
Die NGF ist die Differenz zwischen BGF und KGF; dazu gehören auch die Grundflächen freiliegender Installationen und von fest eingebauten Gegenständen wie Öfen, Heizkörpern, Tischplatten, außerdem die senkrechte Projektion von unterhalb der Grundrissebene liegenden Treppen und Rampen sowie die Grundflächen von Aufzugsschächten und begehbaren Installationsschächten in jeder Grundrissebene, durch die sie führen. Netto-Grundflächen von Raumteilen unter Schrägen mit lichten Höhen unter 1,5 m sind getrennt zu ermitteln. Die NGF gliedert sich in Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen.
Konstruktions-Grundfläche (KGF):
Die KGF ist die Summe der Grundflächen aller aufgehenden Bauteile in den Grundrissebenen einschließlich der Grundflächen von Schornsteinen, nicht begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen und Schlitzen, gemessen in Fußbodenhöhe einschließlich Putz oder Bekleidungen, aber ohne Fußleisten und ohne vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen.
Brutto-Grundfläche (BGF):
Die BGF ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen ohne nicht nutzbare Dachflächen, berechnet zwischen äußeren Maßen in Fußbodenhöhe, einschließlich äußerer Bekleidung, aber ohne konstruktive oder gestalterische Vor- und Rücksprünge. Die BGF gliedert sich in Konstruktions- und Netto-Grundfläche.
Grundflächenzahl (GRZ):
Die Grundflächenzahl ist das Maß der baulichen Nutzung, auf das bei Festsetzungen im Bebauungsplan nicht verzichtet werden kann. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel m² Grundfläche eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Beträgt sie etwa 0,4, dann besagt dies, dass von einem 1000 m² großen Grundstück 400 m² überbaut werden dürfen.
Geschossflächenzahl (GFZ):
Die Geschossflächenzahl ist eine von mehreren Festsetzungen zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung im Rahmen eines Bebauungsplanes. Sie stellt ein Verhältnis zwischen der Summe der Geschossflächen eines Gebäudes und der Größe des Baugrundstücks her. Beträgt sie etwa 1,2, dann bedeutet dies, dass auf einem 1000 m² großen Grundstück 1200 m² Geschossfläche (GF) errichtet werden können.