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Wie oft kann der Wirtschaftsplan berechnet werden?

Ein Wirtschaftsplan kann beliebig oft berechnet werden. Erst nachdem der Plan als Versandt (siehe Wirtschaftsplan > Berechnen > Meldungen) markiert bzw. verabschiedet (siehe Wirtschaftsplan verabschieden) wurde, ist eine erneute Berechnung im Regelfall nicht mehr möglich!

Warum fragt SIDOMO überhaupt?

Bei jedem Berechnen werden die aus der Berechnung resultierenden Ergebnisse wie neue Staffeln und Nachberechnungsbeträge intern gespeichert und für das Verabschieden bereitgestellt. Wird ein Berechnungslauf wiederholt, so werden die Ergebnisse des letzten Berechnungslaufs überschrieben. Es werden demzufolge also immer die Beträge des letzten Berechnungslaufs bei der Verabschiedung verwendet.

 

Hinweis:

Nachdem ein Wirtschaftsplan verschickt wurde, sollte dieser also nicht noch einmal berechnet werden. Dazu empfiehlt sich das Kennzeichen als Versand.

Ein verabschiedeter Wirtschaftsplan muss noch einmal in korrigierter Fassung berechnet und verabschiedet werden...

In diesem Fall sollte eine Art Rückabwicklung vorgenommen werden. Wie der Begriff schon nahelegt sollte der Verabschiedungslauf beginnend vom letzten Schritt rückgängig gemacht werden. In Regel wird wie folgt vorgegangen:

1.Zahlungsträger löschen (bei einmaliger Nachberechnung i.V.m. Zahlungsverkehr)

2.Sollgestellte Nachberechnungsbeträge stornieren (bei einmaliger Nachberechnung)

3.Wirtschaftsplan in korrigierter Fassung berechnen

4.Wirtschaftsplan in korrigierter Fassung verabschieden

 

Hinweis:

Ein nochmaliges Verabschieden ist im Regelfall nur dann möglich bzw. sinnvoll, wenn die Staffeländerungen der neuen Vorschüsse zum gleichen Datum wirksam werden und noch keine automatische Sollstellung mit dem "falschen" Wirtschaftsplan erfolgt ist! Bestehende Staffeländerungen zum gleichen Datum werden beim wiederholten Verabschieden überschrieben und führen in diesem Fall nicht zu Konflikten.

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