Die Stapelbuchhaltung wurde im Laufe der letzten Jahre sukzessive für den Import von Fremdbuchungsdaten bspw. aus DMS erweitert. Diverse Anpassungen waren teilweise schon für einzelne Anwender verfügbar, wurden nun jedoch allgemein freigegeben und können damit von sämtlichen Anwendern der Stapelbuchhaltung genutzt werden.
Die Felder ordnen sich in 5 Gruppen, wobei die Gruppen I. und III. bisher schon allgemein verfügbar waren. Folgende Feldgruppen in Kursiv-Fettschrift sind hinzugekommen:
I.Buchungsdaten (Basisbestandteil)
II.Skontodaten (neu)
III.Zahlungsdaten (Überweisung)
IV.Lieferantendaten (für Neuanlage bzw. Aktualisierung des SIDOMO-Stammsatzes) (neu)
Bisher schon existierende Felder bleiben erhalten und werden weiterhin unterstützt. In bestehenden Import-Schnittstellen ist daher keine Anpassung notwendig.
Im Zusammenhang mit einigen Anpassungen der WEG-Versammlung in den vorherigen Updates wurden nun weitere strukturierende und zugleich vereinfachende Anpassungen vorgenommen:
Objekt: Auswahl des Stimmprinzips anstelle eines Umlageschlüssels
Anstelle eines Umlageschlüssels, der die Stimmanteile abbildet, wird nun primär das Stimmprinzip (Kopf-, Wert- bzw. Objektprinzip) im Objekt erfasst. Dieses definiert, welche Einheit bzw. welcher Eigentümer mit welchem Stimmgewicht im Rahmen des Willensbildung der Gemeinschaft in Form von Beschlüssen berücksichtigt wird. Zur Differenzierung von Stimmgewichtungen zwischen dem Objektprinzip, bei dem jede Einheit mit 1 gewichtet wird, und dem Kopfprinzip, bei dem jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümerkonstellation mit 1 gewichtet wird, wird die Nutzergruppe (siehe unten) herangezogen.
Der Miteigentumsanteil wird weiterhin erfasst, da er für Einheiten- und Nutzerübersichten sowie für die Ergebnisermittlung in Verbindung mit qualifizierten Mehrheiten (insbesondere mit der doppelt qualifizierten Mehrheit) erforderlich ist.
Hinweis:
Im Rahmen des Updates werden die ggf. schon als Stimmanteil hinterlegten Umlageschlüssel wie folgt als Stimmprinzipien interpretiert:
WEG-Versammlung: Stimmanteil nur noch bei Abweichung zum Objekt erforderlich
Im Tagesordnungspunkt braucht nun nur noch ein Umlageschlüssel als Stimmanteil hinterlegt werden, wenn dieser von dem im Objekt abweicht. Der Stimmanteil im Objekt wird zudem (wie oben beschrieben) regulär nur noch durch das Stimmrechtsprinzip definiert.
Nutzergruppen werden zusammengefasst (Stimmprinzip wird dabei berücksichtigt)
Nutzer in Nutzergruppen mit dem Merkmal Abrechnung - Korrespondenz zusammenfassen werden (wahlweise) in Anwesenheitsliste, Abstimmliste und Stimmzettel zusammengefasst. Dabei wird die Stimmgewichtung in Abhängigkeit vom Stimmprinzip berücksichtigt.
Beispiel:
Eigentümer A hat 3 Einheiten:
Kopfprinzip = 1 Stimme, Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA
Eigentümer A hat 2 Einheiten sowie eine Einheit mit seiner Tochter gemeinsam:
(Kopfprinzip = 1 Stimme + eine gemeinsame Stimme mit seiner Tochter,
Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA)
Die Ausgabe erfolgt als Excel-Export und kann dort beliebig gefiltert, weiterverarbeitet und ausgewertet werden. Zudem wird die bereitgestellte bzw. zugrundeliegende Auswertungszeitraum genannt.
Beschränkungen der Einsichtnahme
Die Einsicht wird unter Würdigung der DSGVO grundsätzlich auf einen bestimmten Datensatz beschränkt, sodass kein Tätigkeitsprotokoll eines Benutzers erstellt werden kann. Weiterhin wurde die Zeitspanne bisher auf das aktuelle Kalenderjahr begrenzt. Zukünftig wird das interne Protokoll für 18 Monate vorgehalten werden.
Weiterhin ist der Aufruf des Protokolls durch Benutzerrechte wie folgt beschränkt:
•Benutzerrecht Protokoll der Änderungen an Stamm- und Buchungsdaten anzeigen ist zum Aufruf des Protokolls erforderlich (standardmäßig inaktiv!)
•Benutzerrecht Benutzer verwalten ist zur Einsicht des protokollierten Benutzers erforderlich (standardmäßig inaktiv!)
Beide Benutzerrechte sind wie o.g. standardmäßig deaktiviert und stehen nach dem Update (in aller Regel) nur für den SIDOMO-Administrator zur Verfügung. Die Benutzerrechte können anschließend wunschgemäß zugewiesen und aktiviert werden.
WICHTIG:
In jedem Fall sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere der DSGVO bei der Vergabe der Benutzerrechte Berücksichtigung finden.
SIDOMO 2023 unterstützt jetzt hochauflösende Displays mit hohen DPI (dots per inch / Pixeldichte). Wenn SIDOMO auf einem modernen 4K-Monitor mit einer Skalierung von bspw. 150 % verwendet wird, dann wird SIDOMO auch entsprechend scharf und klar auf Ihrem Bildschirm dargestellt. Weiterhin verwendet SIDOMO jetzt die größere Windows-Standardschrift Segoe UI mit der Schriftgröße 9.
•Unterstützung hochauflösender Monitore mit hoher Pixeldichte (DPI, bspw. 3840 x 2160) und Skalierungen größer 100 %
Die aktuelle Bildschirmauflösung und die aktuelle Skalierung können in Windows (siehe System > Bildschirm > Skalieren und Layout > Skalierung) oder SIDOMO (siehe Hilfe > System-Info > Computer > Bildschirm) angezeigt werden.
•Verwendung der aktuellen Windows-Standardschrift Segoe UI in der Größe 9
Bisher wurde die Schriftart "MS Sans Serif" in der Größe 8 verwendet. Die Anpassung ermöglicht eine deutlich bessere Lesbarkeit.
•neue Symbole für Menüs und Schaltflächen (monoliner Stil)
Die beispielhaften Vergleichsabbildungen (rechts) beziehen sich auf eine 4K-Auflösung mit 150% Skalierung.