Die folgende Liste enthält eine tabellarische Auflistung sämtlicher Änderungen in der Programmversion SIDOMO 2023. Wichtige Neuerungen sind mit einem gekennzeichnet.
Ab sofort können E‑Mail-Anhänge beliebig benannt werden. Als Vorschlag wird korrespondierend zum ausgehenden Programmteil ein möglichst passender Name vorgeschlagen. Dies ist bspw. beim Abrechnungsexport der Fall. In Programmteilen wie dem Nutzerstamm, in dem verschiedene Einsatzzwecke bedient werden, wird wie gehabt Anhang vorgeschlagen, der im Rahmen des Exports wunschgemäß benannt werden kann.
Es wird keine Historie der verwendeten Namen geführt.
Beim Erfassen des Gesamtwirtschaftsplans wird die Abrechnungssumme (abgerechneter Gesamtbetrag) bereitgestellt, um diesen mit dem eingelesenen alten Ist-Betrag abzugleichen. Eine Abweichung ist nun sofort als Differenz im Infobereich identifizierbar.
Bisher konnte die Prüfung nur durch die parallele Zuhilfenahme der Differenzenliste bzw. Einzelabrechnung durchgeführt werden.
Abweichungen zwischen dem eingelesenen Ist-Betrag und dem tatsächlichen Abrechnungsbetrag sind häufig auf durch die Erhaltungsrücklage finanzierte Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen. Die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage neutralisiert die Maßnahme betragsmäßig und ist grundsätzlich nicht im Wirtschaftsplan enthalten.
Die Stapelbuchhaltung wurde im Laufe der letzten Jahre sukzessive für den Import von Fremdbuchungsdaten bspw. aus DMS erweitert. Diverse Anpassungen waren teilweise schon für einzelne Anwender verfügbar, wurden nun jedoch allgemein freigegeben und können damit von sämtlichen Anwendern der Stapelbuchhaltung genutzt werden.
Die Felder ordnen sich in 5 Gruppen, wobei die Gruppen I. und III. bisher schon allgemein verfügbar waren. Folgende Feldgruppen in Kursiv-Fettschrift sind hinzugekommen:
I.Buchungsdaten (Basisbestandteil)
II.Skontodaten (neu)
III.Zahlungsdaten (Überweisung)
IV.Lieferantendaten (für Neuanlage bzw. Aktualisierung des SIDOMO-Stammsatzes) (neu)
Bisher schon existierende Felder bleiben erhalten und werden weiterhin unterstützt. In bestehenden Import-Schnittstellen ist daher keine Anpassung notwendig.
Im Zusammenhang mit einigen Anpassungen der WEG-Versammlung in den vorherigen Updates wurden nun weitere strukturierende und zugleich vereinfachende Anpassungen vorgenommen:
Objekt: Auswahl des Stimmprinzips anstelle eines Umlageschlüssels
Anstelle eines Umlageschlüssels, der die Stimmanteile abbildet, wird nun primär das Stimmprinzip (Kopf-, Wert- bzw. Objektprinzip) im Objekt erfasst. Dieses definiert, welche Einheit bzw. welcher Eigentümer mit welchem Stimmgewicht im Rahmen des Willensbildung der Gemeinschaft in Form von Beschlüssen berücksichtigt wird. Zur Differenzierung von Stimmgewichtungen zwischen dem Objektprinzip, bei dem jede Einheit mit 1 gewichtet wird, und dem Kopfprinzip, bei dem jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümerkonstellation mit 1 gewichtet wird, wird die Nutzergruppe (siehe unten) herangezogen.
Der Miteigentumsanteil wird weiterhin erfasst, da er für Einheiten- und Nutzerübersichten sowie für die Ergebnisermittlung in Verbindung mit qualifizierten Mehrheiten (insbesondere mit der doppelt qualifizierten Mehrheit) erforderlich ist.
Hinweis:
Im Rahmen des Updates werden die ggf. schon als Stimmanteil hinterlegten Umlageschlüssel wie folgt als Stimmprinzipien interpretiert:
WEG-Versammlung: Stimmanteil nur noch bei Abweichung zum Objekt erforderlich
Im Tagesordnungspunkt braucht nun nur noch ein Umlageschlüssel als Stimmanteil hinterlegt werden, wenn dieser von dem im Objekt abweicht. Der Stimmanteil im Objekt wird zudem (wie oben beschrieben) regulär nur noch durch das Stimmrechtsprinzip definiert.
Nutzergruppen werden zusammengefasst (Stimmprinzip wird dabei berücksichtigt)
Nutzer in Nutzergruppen mit dem Merkmal Abrechnung - Korrespondenz zusammenfassen werden (wahlweise) in Anwesenheitsliste, Abstimmliste und Stimmzettel zusammengefasst. Dabei wird die Stimmgewichtung in Abhängigkeit vom Stimmprinzip berücksichtigt.
Beispiel:
Eigentümer A hat 3 Einheiten:
Kopfprinzip = 1 Stimme, Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA
Eigentümer A hat 2 Einheiten sowie eine Einheit mit seiner Tochter gemeinsam:
(Kopfprinzip = 1 Stimme + eine gemeinsame Stimme mit seiner Tochter,
Objektprinzip = 3 Stimmen, Wertprinzip = Summe der MEA)
In folgenden Programmteilen können nun die internen Datensatznummern (häufig als lfd. Nummer bezeichnet) als eindeutige Selektion verwendet werden:
•Zahlungsträger/DTA
•Zahlungsträgerimport
Diese Nummern können u.a. zur exakten Vorauswahl aus diversen Programmteilen wie Kontoauszug, ESt.-Ausweis, Abrechnung usw. verwendet werden. Die direkte Nummernanwahl kann zudem sinnvoll sein, wenn Hinweis- bzw. Fehlermeldungen auf diese internen Nummern verweisen. Bisher konnte dies nur etwas umständlicher durch die Sortierung der Spalte lfd. Nummer erfolgen, die sich typischerweise rechts im nicht unmittelbar sichtbaren Datenbereichs befand.
Beispiel der Anwendung aus der Jahresabrechnung
Im Rahmen der Jahresabrechnung und der Prüfung auf unverbuchte Zahlungen können betroffene Datensätze wie Lastschriften, Überweisungen und Zahlungsträgerimporte direkt aus dem Meldungsformular aufgerufen, dort geprüft und ggf. direkt korrigiert werden.
Bisher wurde lediglich der Kontoauszug im Ansichtsmodus aufgerufen. Änderungen und Korrekturen mussten im Nachgang durch Neuaufruf des jeweiligen Programmteils i.V.m. der manuelle Vorauswahl vorgenommen werden.
Die Ausgabe erfolgt als Excel-Export und kann dort beliebig gefiltert, weiterverarbeitet und ausgewertet werden. Zudem wird die bereitgestellte bzw. zugrundeliegende Auswertungszeitraum genannt.
Beschränkungen der Einsichtnahme
Die Einsicht wird unter Würdigung der DSGVO grundsätzlich auf einen bestimmten Datensatz beschränkt, sodass kein Tätigkeitsprotokoll eines Benutzers erstellt werden kann. Weiterhin wurde die Zeitspanne bisher auf das aktuelle Kalenderjahr begrenzt. Zukünftig wird das interne Protokoll für 18 Monate vorgehalten werden.
Weiterhin ist der Aufruf des Protokolls durch Benutzerrechte wie folgt beschränkt:
•Benutzerrecht Protokoll der Änderungen an Stamm- und Buchungsdaten anzeigen ist zum Aufruf des Protokolls erforderlich (standardmäßig inaktiv!)
•Benutzerrecht Benutzer verwalten ist zur Einsicht des protokollierten Benutzers erforderlich (standardmäßig inaktiv!)
Beide Benutzerrechte sind wie o.g. standardmäßig deaktiviert und stehen nach dem Update (in aller Regel) nur für den SIDOMO-Administrator zur Verfügung. Die Benutzerrechte können anschließend wunschgemäß zugewiesen und aktiviert werden.
WICHTIG:
In jedem Fall sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere der DSGVO bei der Vergabe der Benutzerrechte Berücksichtigung finden.
Im Rahmen der kürzlich vorgenommenen Erweiterungen für die WEG-Versammlung wurde nun eine Abstimmliste im Layout der Anwesenheitsliste hinzugefügt.
Diese beinhaltet den Miteigentums- und Stimmanteil. Dieser werden, soweit diese unter Objekt > Register WEG hinterlegt sind, ausgelesen. Sind diese dort nicht hinterlegt, merkt sich SIDOMO die zuletzt gewählten Daten.
Die Abstimmungsliste kann wahlweise für einen, mehrere oder alle beschlussrelevanten TOP einer Versammlung erstellt und somit punktuell und bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Weiterhin werden die ggf. für den jeweiligen Beschlusspunkt abweichenden Maßgaben der erforderlichen Abstimmverhältnisse wie Stimmanteile und Quorum berücksichtigt.
In Verbindung mit der WEG-Versammlung, die u.a. für Einladungsschreiben, Tagesordnung, Vollmacht, Versammlungsprotokoll und Beschluss-Sammlung verwendet werden kann, wurden folgende kleineren Erweiterungen und Anpassungen vorgenommen.
Objekt: zusätzliche Versammlungsdaten
Folgende Felder werden unter Objekt > Register WEG > Register Versammlung zusätzlich bereitgestellt:
•Titel der Versammlung
•Uhrzeit (Versammlungsbeginn & Versammlungsende)
•Leitung (Sachbearbeiter)
•Protokoll (Sachbearbeiter)
Passend werden folgende Seriendruckfelder in den Exporten aus WEG-Versammlung, Nutzer, Abrechnung & Wirtschaftsplan bereitgestellt:
•Titel der Versammlung - «ObjektVersammlungTitel»
•Uhrzeit der Versammlung (tatsächliche Uhrzeiten) - «ObjektVersammlungBeginn» - «ObjektVersammlungEnde»
1.Erster Beschluss einer Versammlung
Beim 1. Beschluss einer Versammlung werden die Versammlungsdaten aus dem Objekt (Register Versammlung) übernommen.
2.Versammlungsdaten auf alle Beschlüsse einer Versammlung übernehmen
Werden die Felder Versammlung o. Umlaufbeschluss bzw. Eintragung abgeändert, dann können über die eingeblendete Schaltfläche Angleichen die geänderten Daten auf alle übrigen Beschlüsse einer Versammlung übernommen werden. Dies kann u.a. sinnvoll sein, wenn eine komplette Versammlung inkl. Beschlüssen kopiert wurde, und nun die Versammlungsdaten in einem Vorgang abgeändert werden sollen.
Memo des TOP in Ausdruck & Export
•Feld "Memo" im Export verfügbar
Das Feld Memo wird nun zusätzlich als Seriendruckfeld TOPMemo im Word-Export bereitgestellt.
•Feld "Memo" optional im Ausdruck enthalten
Das Feld Memo kann nun optional (definierbar in den Druckeinstellungen) in der Tagesordnung und im Versammlungsprotokoll ausgegeben werden.
Stimmzettel
•Stimmzettel für einen Beschluss (nur Export-Funktion)
Stimmzettel können nun auch für einen oder mehrere wählbare Beschlüsse erstellt werden. Dies kann beispielsweise bei Beschlüssen zu baulichen Veränderungen, bei zu erwarteten knappen Beschlüssen (Kampfabstimmungen) oder zur punktuellen Verifikation der Abstimmergebnisse sinnvoll sein. Bisher wurden obligatorisch sämtliche Beschlüsse einer Versammlung auf den Stimmzettel übernommen.
Die im Meldungsbereich (oben rechts) eingeblendeten Programm-Neuheiten beinhalten nun auch die Neuheiten des per Update verfügbaren, jedoch noch nicht installierten Programmupdates.
Bisher wurden lediglich die in der installierten Version enthaltenen Neuheiten angezeigt. Wurden seit längerer Zeit keine Programmupdates heruntergeladen, war es für den Anwender nicht ersichtlich, ob eine aktuellere Version mit Programmanpassungen zur Verfügung steht.
SIDOMO berechnet die anteilige Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtigen Nutzungsverhältnissen grundsätzlich je Konto. Einer der Hauptgründe ist die Zielsetzung, dass Netto-, USt.- und Brutto-Beträge parallel je Erlösposition (Wohnungsmiete, Gewerbemiete, Stellplatzmiete, Nebenkostenvorauszahlungen usw.) in praktisch sämtlichen Stamm- und Buchungsauswertungen vorgehalten und bei Bedarf per Klick ausgegeben werden können.
Dies kann in bestimmten Konstellationen dazu führen, dass der je Konto berechnete zu dem auf den Gesamtbetrag berechnete Umsatzsteueranteil differieren. SIDOMO gibt in Rundschreiben, Dauermietrechnungen und Abrechnungsschreiben grundsätzlich den aus SIDOMO berechneten USt.- und Brutto-Betrag aus, wodurch diese Thematik regulär nicht zu Problemen führt.
Jedoch gab es in der Vergangenheit Nutzer, die den Bruttobetrag selbst aus dem Gesamtnettobetrag zur Berechnung des Brutto-Betrages für die Zahlung (Dauerüberweisung) verwendet haben, wodurch Cent-Differenzen in der Offenen-Posten-Verwaltung verblieben sind.
Soweit es anwenderseitig gewünscht ist, können die Umsatzsteuerbeträge manuell angepasst werden. SIDOMO lässt hierzu bis zu 3 Cent Abweichung zur Berechnung zu. Üblicherweise wird hierzu die betragsmäßig größte Position verwendet.
Um eine Abweichung auch direkt erkennen zu können, wurde eine Prüfroutine entwickelt, die diese Umsatzsteuerdifferenzen über eine rote Einfärbung der MwSt.-Feldes in den Staffelsummen unter Nutzer > Register Staffeln sichtbar macht. Detailinformationen können über die Schaltfläche aufgerufen werden.
Aufgrund des deutlich beschleunigten Downloads empfehlen wir in den Optionen zu prüfen, ob sämtliche Programmsegmente für den Download aktiviert wurden. Dadurch bleiben Sie unter anderem auch mit den Neuheiten immer auf dem aktuellsten Stand.
Beim Rechnungsimport in der Stapelbuchhaltung wird pro Splittbuchung nur noch eine Überweisung erzeugt. Bisher wurden Splittbuchungen zwar in einem Offenen-Posten zusammengefasst, es wurden jedoch einzelne Überweisung je Teilkontierung erzeugt.
Bei Übereinstimmung folgender Merkmale werden Buchungen als Splittbuchung, also als zusammenhängende und aus ein und derselben Rechnung hervorgehende Buchungen, identifiziert:
Es stehen ein sogenannter "interner" Bemerkungstext für die Hinterlegung verwaltungsinterner Informationen, sowie ein "externer" und für den Ausdruck vorgesehener Bemerkungstext für die Weitergabe nach außen zur Verfügung.
Im Bankkonto kann nun analog zum Lastschriftlimit auch ein Überweisungslimit erfasst werden. Es wird im Rahmen der DTA/SEPA-Erstellung geprüft und bei Überschreiten durch Hinweismeldung quittiert.
Das ÜW-Limit versteht sich als vereinfachtes Limit, bei dem die Summe sämtlicher Überweisungen eines Bankkontos in einem DTA/SEPA-Lauf überwacht und ggf. im Rahmen der Konsistenzprüfung bzw. DTA/SEPA-Erstellung gemeldet werden kann. Es bildet damit Art Tageslimit ab, soweit nur 1-mal täglich überwiesen wird.
Tipp:
Unter Objekt > Register Buchhaltung können bspw. im Verwaltervertrag vereinbarte Überweisungslimits hinterlegt werden. Diese greifen auf den Einzelüberweisungsbetrag und greifen schon als Hinweismeldung bei der Erstellung des Zahlungsträgers.
Hinweis:
Bei mehreren DTA/SEPA-Übertragungen an einem Tag für dasselbe Bankkonto werden die Beträge der DTA/SEPA-Läufe für die Limit-Überprüfung nicht kumuliert geprüft.
Analog zu Abrechnung und Wirtschaftsplan werden die Einstellungen im Berechnungsformular für den Ausweis gemäß §35a EStG je Ebene gespeichert.
Dies ist i.V.m. der Sondereigentumsverwaltung sinnvoll und ermöglicht differenzierte Voreinstellungen für Wohnungseigentümergemeinschaft (H-Ebene) und Mieter im Sondereigentum (M-Ebene).
Im Kontoauszug können nun Konten mit dem Merkmal Abrechnung-Export gefiltert werden. Das Merkmal wird üblicherweise verwendet, um Kontoauszüge bestimmter Sachkonten in den erweiterten Abrechnungsexport i.V.m. dem Modul OfficePlus zu übergeben.
Um eine sinnvoll gruppierte Übersicht dieser Konten auch schon vorab bspw. für eine zielgerichtete Beiratsprüfung erzeugen zu können, steht nun die neue Selektion zur Verfügung. Für eine sinnvolle nach Konten gruppierte Darstellung empfiehlt sich der Druckmodus Kontoauszug je Konto.
In der Buchungserfassung werden Kontonummern nun vervollständigt. Dadurch können Konten durch die Eingabe von Anfangsziffern schneller angewählt werden, was insbesondere für 4- bis 6-stellige Kontenpläne von Bedeutung sein kann.
Beispiel:
•Um das Sachkonto "6000" anzuwählen, genügt bspw. die Eingabe der Ziffer "6".
•Um das Sachkonto "6200" anzuwählen, genügt bspw. die Eingabe der Ziffern "62".
•Um das Sachkonto "621000" anzuwählen, genügt bspw. die Eingabe der Ziffern "621".
Im Bearbeitungsformular des Kontoauszugs können über die Schaltfläche verknüpfte Buchungen (bspw. aus Splittbuchungen) aufgerufen werden. Bisher war dies nur für Konten mit der identischer Buchungsnummer wie bspw. bei zusammenhängenden Unterkonten möglich.
Ab sofort ist dies nun auch für folgende numerische Nummerngruppen möglich:
Die Nutzer-Rechnungsstellung als Einzelrechnung konnte bisher bis zu 3 Positionen beinhalten. Dies wurde erweitert, sodass nun eine dynamische Tabelle mit beliebig vielen Positionen erfasst werden kann. Die Reihenfolge kann zudem auch nachträglich beliebig angepasst werden.
Im Rahmen des Nutzer-Wechsels können nun wahlweise die Einstellungen für Casavi, iDWELL oder siCloud vorgenommen und aktiviert werden. Dies geschieht über sinnvolle Voreinstellungen und in Abhängigkeit vom gewählten Vorlage-Nutzer.
Was passiert, wenn ein "Nutzer-Vorlage" gewählt wird?
Wird ein Nutzer als Vorlage-Nutzer ausgewählt, wird die Einstellung gemäß Vorlage vorgeschlagen. Das bewirkt die Übernahme des Casavi/iDWELL-Zugangs vom Vorlage-Nutzer.
Was passiert, wenn kein "Nutzer-Vorlage" gewählt wird?
Wird kein Nutzer als Vorlage-Nutzer ausgewählt, werden die Einstellungen im Objekt und in der Einheit berücksichtigt. Haben beide einen aktivierten Casavi/iDWELL-Zugang, dann wird der Vorschlag auf neu gesetzt und ein neuer Casavi/iDWELL-Zugang für den Nutzer aktiviert.
In der Rechnungseingangserfassung wird nun die Option Dienstleister hat LA-Mandat berücksichtigt und bei aktivierter Option keine Überweisung vorgeschlagen. Bisher blieb diese Einstellung unberücksichtigt.
Wurde keine entsprechende Auswahl im Dienstleister getroffen, wird weiterhin das Merkmal im Lieferanten berücksichtigt.
Im Datenbereich der Buchungserfassung wird das Merkmal in der neuen Spalte D.: LA ausgegeben.
Die Funktion greift, wenn im Lieferantenstamm unter Lieferant > Register Buchhaltung das Merkmal Teilnahme am Zahlungsverkehr gesetzt und zusätzlich im objektspezifisch angelegten Dienstleister unter Dienstleister > Register Vertrag die Einstellung Dienstleister hat LA-Mandat gewählt wurde.
So kann pro Objekt entschieden werden, ob eine Rechnung aktiv als Überweisung oder passiv als Lastschrift ausgeglichen werden soll. Der programmseitige Vorschlag kann pro Rechnungseingang anwenderseitig geändert werden.
Im Zahlungsträgerimport ist es nun möglich, den Kontoauszug aus den Bearbeitungs- und Kontierungsformularen des jeweils zugeordneten Stammsatzes zu Prüfzwecken aufzurufen.
Dies kann z.B. sinnvoll sein, um die bisherige Buchungshistorie schneller nachvollziehen zu können.
Weiterhin können aus den DTA-Auswahlformular die enthaltenen Zahlungsträger (Lastschriften/Überweisungen) aufgerufen werden. Dies kann sinnvoll sein, um eine eventuell bankseitig vorgenommene Aufsplittung eines SEPA-Sammellaufs aufgrund abweichender Fälligkeitsdaten identifizieren zu können.
Im Zahlungsträgerimport werden in Verbindung mit der Funktion Abgleichen nun auch Umlaute berücksichtigt.
Aufgrund der Beschränkung von Sonderzeichen und Umlauten werden die Namen der Fremdinhaber grundsätzlich ohne Umlaute übergeben, sodass bspw. anstelle "Ü Ä Ö ß" die konformen Zeichen "UE AE OE SS" übergeben werden. In SIDOMO wurden die Namen in der korrekten Schreibweise mit Sonderzeichen und Umlauten erfasst. Um diese nun beim Abgleich der Nutzer finden zu können, werden die Namensbestandteile in der priorisierten Auswahl mit Umlauten angeboten. Dies geschieht wiederum nur dann, wenn dies zu einem Treffer führen würde. SIDOMO prüft vorab, ob Nutzer mit entsprechendem Namensübereinstimmung vorhanden sind.
Die Funktionalität wurde für die Funktion Abgleichen entwickelt und umfasst daher folgende Stammdatenbereiche:
Bei der Umstellung auf die Programmversion SIDOMO 2023 können benutzerspezifische Voreinstellungen wie Fenstergrößen, Fensterpositionen und insbesondere die Konfiguration des Datenbereichs mit Spaltenreihenfolge und Spaltenbreite sowie Sortierung der Datensätze aufgrund der größeren Schrift nicht übernommen werden. Dies bedeutet, dass diese auf den SIDOMO-Standard zurückgesetzt werden.
Dazu wurde eine neue Programmfunktionalität geschaffen, mit der die Einstellungen der Fenster und Datengitter eines Benutzers auf einen oder mehrere Benutzer übertragen werden können. Hierfür ist das Recht Benutzer verwalten (i.d.R. Administrator) erforderlich. So kann ein Benutzer die Datengitterspalten nach seinen Wünschen einstellen und diese Einstellungen dann auf alle anderen Benutzer übertragen.
Beim Datenträgeraustausch der Heiz- und Warmwasserkosten in der Version ARGE 3 wird im M-Satz (Mieter- und Liegenschaftsdaten) nun das Merkmal für die Umlage der Nutzerwechselkosten mitgegeben.
In der Symbolleiste können die gewünschten Programmsegmente über im neu geschaffenen Register unter Optionen > Symbolleiste benutzerspezifisch festgelegt und an die eigenen Anforderungen angepasst werden.
Die Symbole (von links bis einschließlich Vorgang) sind feststehend und können nicht editiert werden. Benutzer vom Typ Vorgangsverwaltung und Auswertungen haben weiterhin feste Symbolleisten.
Weiterhin wurden neue Beschriftungen für E-Banking (Zahlungsträgerimport, Zahlungsträger/DTA), Abrechnung und Wirtschaftsplan bezüglich Systematik und Einheitlichkeit angepasst.
SIDOMO 2023 unterstützt jetzt hochauflösende Displays mit hohen DPI (dots per inch / Pixeldichte). Wenn SIDOMO auf einem modernen 4K-Monitor mit einer Skalierung von bspw. 150 % verwendet wird, dann wird SIDOMO auch entsprechend scharf und klar auf Ihrem Bildschirm dargestellt. Weiterhin verwendet SIDOMO jetzt die größere Windows-Standardschrift Segoe UI mit der Schriftgröße 9.
•Unterstützung hochauflösender Monitore mit hoher Pixeldichte (DPI, bspw. 3840 x 2160) und Skalierungen größer 100 %
Die aktuelle Bildschirmauflösung und die aktuelle Skalierung können in Windows (siehe System > Bildschirm > Skalieren und Layout > Skalierung) oder SIDOMO (siehe Hilfe > System-Info > Computer > Bildschirm) angezeigt werden.
•Verwendung der aktuellen Windows-Standardschrift Segoe UI in der Größe 9
Bisher wurde die Schriftart "MS Sans Serif" in der Größe 8 verwendet. Die Anpassung ermöglicht eine deutlich bessere Lesbarkeit.
•neue Symbole für Menüs und Schaltflächen (monoliner Stil)
Die beispielhaften Vergleichsabbildungen (rechts) beziehen sich auf eine 4K-Auflösung mit 150% Skalierung.
Diese Daten können im Einheiten- und Nutzerstamm innerhalb des Datenbereichs angezeigt werden. Bisher wurden lediglich die spezifische Fläche und QM-Preis angezeigt.
Ab sofort können folgende Werte im Datengitter der Einheiten und Nutzer angezeigt werden, wobei der QM-Preis nur bei aktivierter Option Qm-Preis (unten links im Info-Bereich) aufgrund erhöhter Verarbeitungszeit eingeblendet wird.
Für eine einfachere Zuordnung in Mehrhausanlagen steht in der Sammelerfassung folgender Umlagen die Einheiten-Straße zusätzlich im Datenbereich zur Verfügung:
In den E‑Mail-Vorlagen und Textbausteinen können nun die Platzhalter der Empfänger-Bankverbindung des Nutzers verwendet werden. Folgende Variablen stehen analog zu Standard-Exporten zur Verfügung:
•Obj_Kontoinhaber
•Obj_Bankkonto
•Obj_BLZ
•Obj_IBAN
•Obj_BIC
•Obj_Institut
Tipp:
Die Änderungen sind in folgende 9 Typen (Themenbereiche) untergliedert...
•1. Allgemein
•2. Grunddaten
•3. Stammdaten
•4. Übersichten
•5. Buchhaltung
•6. Auswertung
•7. Abrechnung
•8. Extras
•9. Sonstiges
Sortieren Sie die Tabelle nach der Spalte Typ (Linksklick auf Spaltentitel) und Sie erhalten eine thematisch geordnete Neuheitenübersicht.