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•Das Sachkonto (ab Nr. 20) muss für das abzurechnende Wirtschaftsjahr über einen Saldo (Kontostand ungleich NULL) verfügen. •Das Konto muss dem abzurechnenden Abrechnungskreis zugeordnet sein (dies gilt auch für das Vorschuss-/ Vorauszahlungskonto 01 bis 09 !). •Das Konto muss einen Umlageschlüssel ungleich NULL zugeordnet sein (Denken Sie auch an abweichende Definitionen im Umlageplan für den einzelnen Nutzer). Eine Übersicht über die abweichenden Definitionen je Konto erhalten Sie auch im Kontenplan (siehe Stammdaten > Umlageplan).
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Zumindest ein Unterkonto des Sammelkontos Erlöse (01 bis 09) muss dem abzurechnenden Abrechnungskreis zugeordnet sein. Der Kontostand des entsprechenden Wirtschaftsjahres für diesen Nutzer (IST oder SOLL) wird als Vorschuss / Vorauszahlung angerechnet. Haben Sie kein Konto zugeordnet, wird auch keine Vorschüsse / Vorauszahlungen ausgegeben. Haben Sie mehrere Konten zugeordnet, so wird die Summe dieser Kontostände ausgegeben. |
Im Kontenplan kann jedem Sachkonto ( Konto 20 bis 9999) ein Umlageschlüssel zugeordnet werden (siehe Stammdaten > Kontenplan > Registerblatt Konto). Wollen Sie bei einem bestimmten Nutzer einen abweichenden Umlageschlüssel eintragen, so muss dies im Umlageplan geschehen (siehe Stammdaten > Umlageplan). |
Der Mehrwertsteuersatz, der beim Konto 11 im Objektkontenplan eingetragen worden ist, wird auf das Netto-Ergebnis hinzugerechnet. |
Für Einheiten, die über bestimmte Zeiträume leer stehen, sollten sog. Leerstandsnutzer im Nutzerstamm eingetragen werden. Um die Übersichtlichkeit der Nutzerhistorie nicht durch Leerstandsnutzer zu stören, empfehlen wir Ihnen die Anlage dieser Leerstandsnutzer mit einer lfd. Nutzernummer, die weit über dem Normalen (bspw. ab Nr. 100) liegt. Diese Leerstandsnutzer können Sie in folgenden Jahren immer wieder benutzen, da diese Datensätze nur für die Abrechnung benutzt werden. Sie müssen nur die Mindesteingaben wie Name und Berechnungsbeginn und evtl. -Ende eintragen. Bedenken Sie auch, ob Sie den Leerstandsnutzer zur MwSt. optieren lassen oder nicht (Hatte der Nutzer, der vorher die Einheit besaß, zur MwSt. optiert oder nicht?). Definierte Leerstandsnutzer müssen im Feld Nutzer den Namen Leerstand eingetragen bekommen (siehe Stammdaten > Nutzer). |
Rufen Sie den Menüpunkt Auswertungen > E/A-Aufstellung auf. Die Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung eignet sich auch sehr gut für die Beiratsprüfung einer WEG. |
Möchten Sie eine Abrechnung noch einmal durchführen, obwohl Sie die Ergebnisse bereits gebucht haben, so müssen Sie die Abrechnungsergebnisse wieder Löschen! Hierzu rufen Sie den Menüpunkt Abrechnung > Abrechnung > Buchen auf. Denken Sie bitte auch daran, dass die Buchungen des Abrechnungsergebnis bei jedem Nutzer und bei dem Objekt-Sachkonto (wg. Rundungsdifferenz) storniert werden müssen. Haben Sie Zahlungsträger erstellen lassen, so müssen auch diese Einträge wieder gelöscht werden! |
Obwohl Sie zu einer Kostenposition die Festbeträge erfasst haben (siehe Abrechnung > Festbeträge), erscheint die Position nicht in der NK-Abrechnung. Überprüfen Sie, ob Sie für das entsprechende Wirtschaftsjahr auch die Kosten auf dem entsprechenden Sachkonto gebucht haben. Nur wenn das Konto gebucht worden ist, kann SIDOMO auch das Konto abrechnen. |
Am Ende der Abrechnung sollen für bestimmte Nutzer noch weitere Abrechnungspositionen (bspw.: Forderungen aus früheren Abrechnungen; Grundsteuer, die nicht über das Verwaltungskonto sondern direkt vom Eigentümer bezahlt worden ist; usw. ) ausgedruckt werden, die nicht aus der laufenden Objektbuchhaltung stammen. Rufen Sie den Menüpunkt Abrechnung > Korrekturposten auf und tragen die Beträge ein. |
Sie haben die Abrechnungsergebnisse mittels der Manuellen Sollstellung und nicht über den Menüpunkt Abrechnung > Abrechnung > Buchen gebucht. Damit SIDOMO Ihnen nicht wieder diese Abrechnungsperiode im nächsten Jahr vorschlägt, müssen Sie dem Programm erklären, dass die Ergebnisse nicht mehr benötigt werden. Diese Information können Sie in dem Menüpunkt Abrechnung > Abrechnung > Buchen hinterlegen. Rufen Sie das Objekt auf, wählen den Modus ohne Abrechnungsergebnisse, klicken auf Anzeige und anschließend mit der rechten Maustaste auf den erscheinenden Datensatz und wählen die Funktion Erledigen. |
Falls die schraffierten Teilüberschriften in der NK-Abrechnung nur sehr schlecht leserlich von Ihrem Drucker ausgedruckt werden, sollten Sie im Menüpunkt Extras > Optionen > Drucker das Kontrollkästchen deaktivieren. |
Die personenbezogenen Umlageschlüssel (also auch die Personenzahl) verwalten Sie in den Umlageschlüsseln 700 bis 709 im Nutzerstamm. Zur besseren Überprüfung der Personenzahlen rufen Sie den Menüpunkt Abrechnung > Nutzerumlage > Übersicht auf, wählen das Objekt, den Zeitraum und den gewünschten Umlageschlüssel (700 bis 709) und betätigen die Taste anzeigen. Über den Menüpunkt drucken > Umlagewert erhalten Sie die gewünschte Personenliste ausgedruckt. |
Bei gewerblicher Vermietung erfolgt eine Nettoabrechnung (Nettokosten), von der die Nettovorauszahlungen abgezogen werden und ein Nettoergebnis ermittelt wird. Auf dieses Ergebnis wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz aufgeschlagen und ein Bruttoergebnis ermittelt (vgl. auch § 9 UStG Miete und Nebenkostenvorauszahlungen zuzüglich Umsatzsteuer sind in gesetzlicher Höhe zu zahlen, soweit der Vermieter die Mieteinnahmen der Umsatzsteuer unterworfen hat). Wie das LG Hamburg (DWW 1998, 119) festgestellt hat, umfasst die Umsatzsteuerpflicht bei einer solchen Vereinbarung die gesamten Nebenkosten unabhängig davon, ob die einzelne Nebenkostenart mit Vorsteuer belastet ist (vgl. auch Sternel, Mietrecht, 3. A. RN 781).
Hat der Vermieter vor Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages zur Umsatzsteuer optiert und schuldet der Mieter vertraglich die auf die Miete entfallende Umsatzsteuer, so gilt dies im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auch für die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Umsatzsteuer auf den sich aus der Endabrechnung ergebenden Nebenkostensaldo, da es dem Zweck der Nebenkostenumlage widersprechen würde, wenn der Vermieter den darauf entfallenden Steueranteil tragen müsste (OLG Düsseldorf 26. 10.1995, Az: 10 U 207/94, WM 1996, 211; vgl. auch Sternel, Mietrecht, 3 A., III 27 m.w.N.). |
Beachten Sie, dass Eigentümer, die im abgerechneten Wirtschaftsjahr Ihre Einheit verkauft haben, keinen Rücklagenausweis mehr bekommen! |
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Punkt Umlageverfahren. |
In den Abrechungstexten haben Sie die Möglichkeit die Variablen VorschussNetto, VorschussMwSt und VorschussBrutto zu benutzen (siehe Grunddaten > Textvorlagen > Abrechnungstexte). |
Beispiel: Im Laufe des Jahres wurde eine Sonderumlage in Höhe von € 25.000,00 zur Reparatur der Aufzugsanlage angefordert. Die Reparaturrechnung beläuft sich auf € 30.000,00, so dass in der Jahresabrechnung noch weitere € 5.000,00 auf die Gemeinschaft verteilt und angefordert werden müssen. Lösung: Zuerst sollten Sie einen neuen Abrechnungskreis (bspw. 4. Sonderumlage) im Objektstamm (siehe Objektstamm > Registerblatt Abrechnung) definieren. Anschließend sollten Sie im Kontenplan einem Erlöskonto (Konto 1 bis 9 > bspw. Konto 9) die Bezeichnung Sonderumlage und die Zuordnung zum Abrechnungskreis 4 geben. Danach legen Sie ein Sachkonto Reparatur Aufzugsanlage mit der Zuordnung zum Abrechnungskreis 4 und dem Umlageschlüssel bspw. ME-Anteil an. Buchen Sie die Manuelle Sollstellung und die Zahlung des einzelnen Eigentümers auf das entsprechende Erlöskonto (in unserem Beispiel Konto 9) und die Reparaturrechnung in Höhe von € 30.000,00 auf das Sachkonto Reparatur Aufzugsanlage. In der BK-Abrechnung müssen Sie nun noch den Abrechnungskreis 4 ebenfalls abrechnen lassen. Als Ergebnis erhalten Sie in der BK-Abrechnung einen eigenen Abschnitt mit dem Kreis 4, in dem die Kosten in Höhe von € 30,000 mit den Vorschüsse in Höhe von € 25.000,00 verrechnet werden und entsprechend noch € 5.000,00 zusätzlich angefordert werden. |
Anwendungsbeispiel: Im Mietvertrag des Nutzers Augen Opti GmbH wurde vereinbart, dass dieser nur anteilig an der Erhöhung der Grundsteuer beteiligt wird. Die jährliche Grundsteuer betrug bei Abschluss des Mietvertrages 2.500,00 EURO. Rufen Sie den Menüpunkt Umlageplan auf, wählen Sie den Benutzer und das Sachkonto Grundsteuer aus und geben Sie den Sockelbetrag ein (siehe Stammdaten > Umlageplan). Der gebuchte Gesamtbetrag des Sachkontos wird vorab um den Sockelbetrag reduziert. Der um den Sockelbetrag reduzierte Gesamtbetrag wird dann (wie üblich) anteilig auf den Mieter umgelegt.
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